19.19

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Geschätz­te Zuseherinnen und Zuseher, die den Fernseher noch aufgedreht haben und die nicht schon bei den Nachrichten sind, beziehungsweise via Livestream! Die heute vorliegende Dienstrechts-Novelle 2020 bringt Abänderungen von insgesamt 34 einzelnen Bundes­gesetzen, die entweder ausschließlich oder auch nur mitumfassende Anpassungen und Ergänzungen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in unserer Republik beinhalten.

Die Vielfältigkeit der unter dem Begriff öffentlicher Dienst zu verstehenden Behörden und sonstigen staatlichen Einrichtungen erklärt auch die Vielzahl der aktualisierten Regelun­gen, die in den betroffenen Gesetzen zum Ausdruck kommen. Wir alle haben in dieser Krisenzeit den besonderen Einsatz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentli­chen Dienstes – in welcher Funktion auch immer – persönlich erlebt und können dafür nur unsere Dankbarkeit und Anerkennung aussprechen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Dienstrechts-Novelle 2020 enthält, wie mein Vorredner schon gesagt hat, den Ge­haltsabschluss für den öffentlichen Dienst mit einer Erhöhung von 1,45 Prozent für Be­amte und für Vertragsbedienstete, der ab 1.1.2021 gilt.

Die Novelle bringt eine Änderung des Papamonats: Dieser wird von vier Wochen auf 31 Kalendertage ausgeweitet.

Werdende Mütter erhalten während des Mutterschutzes eine bessere finanzielle Unter­stützung, da bei der Berechnung der auszuzahlenden Leistung auch vor Beginn der Schwangerschaft regelmäßig geleistete Überstunden und andere Nebengebühren be­rücksichtigt werden – auch das ist neu.

Für die notwendige Pflege eines behinderten Kindes gibt es in Hinkunft eine zweite Wo­che Pflegefreistellung auch über das 12. Lebensjahr des Kindes hinaus.

Bei der Anrechnung von Vordienstzeiten wird unter Berücksichtigung der EU-Rechtspre­chung zwischen gleichwertigen und nützlichen Berufstätigkeiten vor Eintritt in den öf­fentlichen Dienst unterschieden. Gleichwertige Berufstätigkeiten werden zur Gänze an­gerechnet, wenn die Aufgaben im Rahmen der Vortätigkeit zumindest 75 Prozent der Arbeitsplatzbeschreibung entsprechen.

Die Herabsetzung der Auslastung der Richterinnen und Richter nach Vollendung des 55. Lebensjahres haben Sie schon erwähnt. Man muss dazusagen, diese wird ihnen gewährt, wenn nicht dienstliche Interessen entgegenstehen; aber das wird ja, hoffe ich, nicht passieren.

Entsprechend einer Empfehlung der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption ist es bei der Besetzung von Richterplanstellen den zuständigen Personalsenaten in Hinkunft schriftlich mitzuteilen, wenn deren Empfehlung nicht gefolgt wird.

Neu ist außerdem, dass Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten grundsätzlich eine finanzielle Abgeltung zusteht, wenn sie den ihnen gebührenden Freistellungsan­spruch während des Praktikums nicht wahrnehmen konnten.

Die Richtverwendungen im Bildungsbereich – von diesem komme ich; das möchte ich ein bisschen ausführlicher erwähnen – werden an die letzten Bildungsreformen und or­ganisatorischen Änderungen in der Schulverwaltung, sprich Bildungsdirektionen, an­gepasst. Wenn man sich das Gesetz angeschaut hat, weiß man, das waren sehr viele Seiten.

Das Auswahlverfahren für Lehrpersonen an Schulen wird auf jenes an Praxisschulen der Pädagogischen Hochschulen ausgedehnt. Den Pädagogischen Hochschulen wird mehr Flexibilität bei der Ernennung von Lehrpersonal eingeräumt.

Für die Betreuung von Abschlussarbeiten an dreieinhalbjährigen technischen Fachschu­len wird eine Vergütung vorgesehen. Warum erwähne ich das? – Ich war im berufsbil­denden mittleren und höheren Schulwesen und weiß ganz genau, wie lang das gefordert wurde.

Weitere Neuregelungen betreffen das anlassbezogene Teleworking, eine Besserstel­lung für behinderte – das wurde auch schon erwähnt – Spitzensportlerinnen und Spit­zensportler im Bereich des Bundesheeres und eine Anpassung der Schutzbestimmun­gen im öffentlichen Dienst hinsichtlich des Nichtraucherschutzes.

Während einer vorläufigen Suspendierung soll es künftig keine Bezugskürzungen mehr geben. Dazu möchte ich sagen, das kann ich fast verstehen, wenn ich sehe, wie lange so etwas dauert. Ich kenne einen Fall, der ist fünf Jahre gelaufen.

Außerdem wird entsprechend dem einschlägigen VfGH-Urteil die Gleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft im Dienstrecht berücksichtigt.

Öffentlich Bedienstete, die der Covid-19-Risikogruppe angehören, können im Bedarfsfall bis Ende März 2021 freigestellt werden.

Darüber hinaus enthält die Dienstrechts-Novelle 2020 durch die vielen ineinandergrei­fenden Bestimmungen der betroffenen Einzelgesetze eine große Anzahl von erforderli­chen redaktionellen Anpassungen und gegenseitigen Verweisen, die das Gesetzeswerk schwer lesbar machen. Ich habe schon bei früheren derartigen Dienstrechts-Novellen moniert, dass diese Verschachtelung von Einzelregelungen, auch wenn dies eine legi­time legistische Methode ist, für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen im Einzelfall zu einer unübersichtlichen Informationslage führt und sogar jenen, die in den jeweiligen Personalabteilungen für die Vollziehung zuständig sind, die Arbeit erschwert und auf er­heblichen Unwillen stößt.

Bevor ich zum Schluss meiner Ausführungen komme, bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Elisabeth Grimling, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Attraktivität der Polizeiausbildung“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, der Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten den nötigen Stellenwert zu geben, die Attraktivität des Berufsbilds der Polizei zu erhöhen und wieder, wie vor 2006, eine nachvollziehbare allgemein verständliche Entlohnung zu schaffen.“

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Im Hinblick auf die inhaltliche Bedeutung und ihre im Wesentlichen sinnvollen Auswir­kungen wird meine Fraktion trotz dieser persönlichen Einwände dem vorliegenden Ent­wurf der Dienstrechts-Novelle 2020 zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.28

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Der von den BundesrätInnen Elisabeth Grimling, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Er­höhung der Attraktivität der Polizeiausbildung“ ist ordnungsgemäß eingebracht, genü­gend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.