14.16
Bundesrätin Dipl.-Ing. Andrea Holzner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher und Zuseherinnen via Livestream! Mit diesem Beschluss verlängern wir die Sonderfreistellung von schwangeren Frauen, die in körpernahen Berufen arbeiten, bis zum 30.6.2021.
Schwangere Frauen sind einem höheren Risiko ausgesetzt, dass eine Covid-Infektion schwerer verläuft. Werdende Mütter in körpernahen Berufen – wie Physiotherapeutinnen, Friseurinnen oder Kindergartenpädagoginnen – können keinen Abstand einhalten, deshalb werden sie und das ungeborene Kind in dieser Zeit durch eine Freistellung geschützt, falls kein anderer Arbeitsplatz zugewiesen werden kann. Lohn und Lohnnebenkosten werden dem Arbeitgeber ersetzt. Sollte die Pandemie ab Juli noch nicht eingedämmt sein, wird diese Freistellung verlängert.
Kollegin Schumann, schon vor der Krise haben wir in vielen Bereichen unsere schwangeren Frauen und ihre Kinder frühzeitig geschützt. Wenn nämlich ein Facharzt eine Gefährdung für die Gesundheit von Mutter und Kind feststellt, so darf die werdende Mutter zu keiner Tätigkeit mehr herangezogen werden. Auch das Tragen einer FFP2-Maske ist einer Schwangeren generell nicht zumutbar und führt zu einer frühzeitigen Karenzierung. Das war vor der Krise so, das ist jetzt so und wird so bleiben.
Ich freue mich auf breite Zustimmung zu dieser Fristverlängerung und wünsche allen werdenden Müttern einen guten Verlauf ihrer Schwangerschaft. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Lackner.)
14.18
Präsident Mag. Christian Buchmann: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Elisabeth Grossmann. – Bitte, Frau Kollegin.