17.00

Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Ein komplexes Thema: Wo fängt man da am besten an? Ich versuche es einmal historisch. Es hat schon immer, natürlich auch vor dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, eine Bankenaufsicht gegeben. Das ist dann immer komplizierter und komplizierter geworden, das hat ver­schiedene historische Gründe. Ich möchte Sie gar nicht langweilen, ich komme dann gleich zum Punkt, ich sage nur, in der Fachliteratur ist das Problem schon immer aufge­taucht. Mein geschätzter ehemaliger Chef, Univ.-Prof. Nicolas Raschauer, hat Ende 2009 eine 1000 Seiten starke Habilitationsschrift – und das hat einen Grund, warum die so dick ist – mit dem Titel „Aktuelle Strukturprobleme des europäischen und österreichischen Bankenaufsichtsrechts“ geschrieben.

Man muss sich ja nur einmal anschauen, wer überhaupt mit solch einer Kontrolltätigkeit einer Bank beschäftigt ist. Jetzt haben wir schon einmal das Vieraugenprinzip des BWG, wonach man ja als Bankvorstand alleine gar nichts machen kann, dann hat man den Aufsichtsrat darüber, man hat den Revisionsverband, den Wirtschaftsprüfer, der natür­lich die Bilanzen prüft, man hat dann auf Behördenebene die FMA, man hat die OeNB, man hat natürlich die Staatsanwaltschaften für Strafdelikte, Korruptionsdelikte und na­türlich dann auch noch die übergeordnete europäische Bankenaufsichtsstruktur.

So, jetzt kann man sich vorstellen, alle diese Behörden tun ja auch etwas, die beaufsich­tigen ja nicht nur, die erlassen ja auch Regeln, Richtlinien, Vorschriften, die dann neben dem Gesetz hinzukommen. Das führt dazu, dass diese Fit-and-proper-Prüfung, wie sie Thomas Dim, mein Kollege im Bundesrat, als Aufsichtsrat in seinem Bereich unterlaufen musste, natürlich auch entsprechend ein Qualitätssiegel ist.

Ich habe bei meiner Aufzählung von zuständigen Aufsichtsbehörden eine vergessen, nämlich das Finanzministerium. Ich muss schon sagen, liebe Kollegen von der SPÖ, seit 1 Stunde diskutieren wir eure dringliche Anfrage an den Herrn Bundesminister (Zwi­schenruf des Bundesrates Schennach), und wir von den Freiheitlichen müssen das jetzt retten und müssen zeigen, dass die Anfrage völlig zu Recht gestellt wurde. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätinnen Grimling und Schumann.)

Herr Bundesminister, so einfach können Sie sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Wenn ich mir anschaue, was Sie auf ganz, ganz berechtigte Fragen der SPÖ geant­wortet haben, zum Beispiel auf die Frage hinsichtlich der Malversationen: Im Jahr 2015 hat es ja schon einen Whistleblower gegeben, bleiben wir vielleicht dabei. Fangen wir so an: Ein Whistleblower aus der Bank heraus also einer, der sozusagen Einblick in diese Struktur hat – hat der WKStA, der Staatsanwaltschaft sozusagen einen Hinweis auf diese Malversationen, auf Bargeldtransaktionen, Schwarzgeldflüsse zum SV Mat­tersburg und so weiter gegeben.

Die WKStA hat dann Folgendes gemacht: Sie hat gesagt: Gut, wir beauftragen die FMA die zuständige Bankenaufsichtsbehörde mit Ermittlungen! Die FMA hat gesagt: Gut, wir haben ja Vor-Ort-Prüfer der Oesterreichischen Nationalbank, die werden gebeten, diesen Malversationen nachzugehen! Warum ist die OeNB nicht fündig geworden? Ganz einfach, sie hat gesagt, mit den erlaubten gesetzlichen Befugnissen konnte sie das im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung gar nicht finden. Sie ist damals mit dem Hinweis ver­tröstet worden: Na ja, zwei Banker aus dieser Bank haben gerade Unterlagen daheim!

Gut, die OeNB ist ja keine Strafermittlungsbehörde, sie kann ja da nicht einfach eine Hausdurchsuchung machen, das ist der OeNB nicht erlaubt. Der WKStA wäre es erlaubt, aber im Bericht der FMA an die WKStA ist gestanden, diese Vorwürfe konnten nicht erhärtet werden, damit gibt es keinen Anfangsverdacht, die Ermittlungen werden einge­stellt.

So haben sich diese verschiedenen Institutionen dann in ihrer Prüfbefugnis einfach auf­einander ausgeredet, ob zu Recht oder zu Unrecht, das werden dann natürlich die Ge­richte zu beurteilen haben. Es gibt ja schon erste Prüfungen, Vorwürfe des Amtsmiss­brauchs wurden erhoben, nicht gegen Sie, Herr Bundesminister, das ist mir schon klar – in diesem Fall nicht –, es wurden da natürlich auch Mitarbeiter der FMA unter Verdacht gestellt. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Aber jetzt kommen wir zum Punkt: Ich habe das unabhängig von Ihrer Anfrage schon vor Wochen in österreichischen Medien gelesen und habe mir gedacht, na ja, das ist wieder typisch Österreich, typisch ÖVP-geprägtes Österreich, sage ich einmal, denn die­se Strukturen, diese Doppelgleisigkeiten kommen ja nicht von ungefähr, das war der Gesetzgeber, meistens mit Ihrer ÖVP-Mehrheit. Mit den Vorlagen aus dem Finanzminis­terium ist ja diese komplizierte rechtliche Struktur erst geschaffen worden. Da kann man sich dann nicht als Minister hinstellen und sagen: Das ist ja eine weisungsfreie Behörde, mit der habe ich nichts zu tun!

Worum geht es denn überhaupt? Weisungsfreiheit, Herr Minister, heißt ja nicht, dass Sie keine Verantwortung mehr dafür haben. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.) Weisungsfreiheit heißt ganz klar, Sie können nicht zu einem bestehenden Prüffall der FMA eine konkrete Weisung erteilen. In ihrer Prüfung ist die FMA unabhängig, aber wenn Ihnen so ein Krimi­nalfall bekannt wird und solche Medienberichte bekannt werden, dann haben Sie sofort von Ihren Befugnissen nach § 16 FMABG Gebrauch zu machen. Da hat die SPÖ na­türlich schon einen Punkt, wenn sie dann fragt: Was ist jetzt mit § 16 FMABG? – Das war Frage 24, da sind Sie ganz klar gefragt worden: Was haben Sie in Bezug auf diese Aufsichtsbefugnisse denn getan? – Da haben Sie aus meiner Sicht wirklich ganz frech geantwortet: „Das Finanzministerium erfüllt grundsätzlich alle seine Aufsichtspflichten.“ – Das ist eine völlig unzureichende Beantwortung dieser berechtigten Anfrage der SPÖ.

Somit komme ich zum Schluss: Reden Sie sich bitte nicht auf irgendwelche Kommis­sionen aus, Herr Minister, Sie haben die Führungsverantwortung. Die Kommissionen machen auch nur das, was Sie ihnen auftragen, Sie sind das oberste Organ in diesem Bereich. Sie müssen das Tempo vorgeben, Sie müssen da die Berichte einfordern und Sie müssen sich dann vor allem auch mit den Legisten Ihres Hauses zusammensetzen, um gesetzliche Verbesserungen auf den Weg zu bringen, um diese Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, zu vermeiden, dass sich die Behörden und zuständigen Gremien – auch von OeNB, FMA und so weiter – und auch die Staatsanwaltschaften nicht mehr gegen­seitig aufeinander ausreden können, nicht sozusagen konkurrierende Zuständigkeiten haben, sondern dass die Amtshilfe richtig gelebt wird. Sie haben dann diese legistischen Verbesserungen auch auf den Weg zu bringen und Mehrheiten dafür zu finden. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

17.06

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Andreas Arthur Span­ring. – Bitte.