20.50

Bundesrat Thomas Dim (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe natürlich, dass man den kurzen Na­men leicht überliest. Ich werde versuchen, die Debatte ein bisschen zu beschleunigen, aber da es um drei Tagesordnungspunkte geht, bei denen wir differenziert abstimmen, werde ich diese kurz erläutern.

Zum Tagesordnungspunkt 16: Mit der Digitalisierung der Sammelurkunden für Schuld­verschreibungen und Investmentzertifikate wird sinnvollerweise die Papierflut reduziert. Allein im Jahr 2019 wurden beim österreichischen Zentralverwahrer 7 756 Sammelur­kunden von Emittenten eingeliefert. Die physische Erstellung, Einlieferung und Lagerung birgt natürlich auch Sicherheitsrisiken und belastet den Emissionsprozess dieser Wert­papiere. Die Änderung des Depotgesetzes trägt somit auch zur Attraktivierung des Wirt­schaftsstandortes Österreich bei und ist zu befürworten.

Zum Tagesordnungspunkt 17: Mit dem vorliegenden Covid-19-Steuermaßnahmenan­trag 1241/A sollen steuerliche Maßnahmen, die zur Bewältigung der Covid-19-Krise befristet eingeführt wurden und Ende März enden würden, bis Ende Juni verlängert wer­den. Im Konkreten geht es – wir haben es zum Teil schon gehört – um weitere Gewäh­rung der Pendlerpauschale, steuerbefreite Behandlung von Zulagen und Zuschlägen trotz Telearbeit, Quarantäne und Kurzarbeit, Sonderregelungen im Zusammenhang mit abgabenrechtlichen beziehungsweise finanzstrafrechtlichen Amtshandlungen, Sonder­regelungen im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung von Ethanol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln, Verlängerung der Frist für die Setzung erster Maßnahmen – wir haben es gerade gehört, etwa Bestellung, Lieferung, Anzahlung – im Investitionsprä­miengesetz um weitere drei Monate bis 31. Mai 2021. Die Mehrwertsteuerbefreiung für die Schutzmasken wird bis zum 30. Juni beibehalten. Steuerfreie Ausbezahlung von pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen an Sportler, Schiedsrichter und Sportbe­treuer: Ja, das kann man leicht machen, wenn man den Amateursport einschränkt oder gar nicht erlaubt.

Apropos Amateursport: Ich habe meiner Tochter versprochen, zu fragen, ob mir vielleicht jemand erklären kann, warum eine pubertierende Schülerin einer Sport-HAK am Sport­unterricht nicht teilnehmen darf, obwohl ihre Klassenkollegen, die Fußballer sind, teilneh­men dürfen. Diese dürfen also trainieren, die Turner, Leichtathleten, Tennisspieler dür­fen das nicht, obwohl dort die Abstandsregeln wahrscheinlich leichter einzuhalten wären. Ich habe es ihr leider nicht erklären können, ich habe ihr sagen müssen: weil es sich die Regierung so einbildet. (Beifall bei der FPÖ.)

In Summe kann man jedenfalls sagen, dass diese Maßnahmen zu befürworten sind, wobei man bezüglich der Steuerbefreiung der Masken auch kritisch anmerken muss, dass der Antrag 1242/A in derselben Sitzung des Nationalrates eingebracht wurde, in der die Steuerstreichung in der Bundesabgabenordnung geregelt wurde. Das heißt, zu dem Zeitpunkt, als diese Regelung vom Nationalrat gerade beschlossen war, aber noch kein Beschluss im Bundesrat und auch keine Unterschrift des Bundespräsidenten erfolgt waren, hat man das beschlossen. Man kann also sagen, man hat einen gewissen rechtsfreien Raum geschaffen; aber wir sind ja nur der Bundesrat. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Tagesordnungspunkt 18, zum Antrag 1264/A, also zur Förderung von betrieblichen Testungen in Betriebsstätten und an Arbeitsorten in Österreich: Da wäre eigentlich posi­tiv anzumerken – die SPÖ hat es schon gesagt –, dass es da vielleicht zu mehr Testun­gen kommt. Es fehlen aber wieder einmal die Richtlinien. Gestern im Ausschuss haben wir zumindest erfahren, wie viel Entschädigung an die Betriebe geht – 10 Euro ‑, wir wissen aber bis jetzt nicht, da es noch keine Richtlinie dazu gibt, wie die Tests behandelt werden. Gelten sie vielleicht nur zur Befriedigung der eigenen Neugier oder gelten sie auch für Friseurbesuche, Kinobesuche, Gastronomiebesuche, den Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen? – Wir wissen es wieder einmal nicht.

Es ist also wieder einmal ein unausgegorener Entwurf, wie wir sie in der letzten Zeit schon öfter gehabt haben. Der Antrag ist wieder einmal nicht zu Ende gedacht und wird von uns deshalb auch nicht unterstützt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

20.55

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Nun ist aber tatsächlich Frau Bundesrätin Mag.a Elisabeth Kittl zu Wort gemeldet. – Bitte.