Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein!

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Bundesräte Bettina Lancaster, Marlies Steiner-Wieser, Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel“.

Es liegt hierzu ein Antrag der Bundesräte Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, dem Entschließungsantrag die Zustim­mung zu erteilen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, dem gegenständlichen Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, um ein Hand­zeichen. Schriftführung und das Präsidium machen vom Stimmrecht Gebrauch. – Das ist die Stimmenminderheit. Der gegenständliche Entschließungsantrag ist somit abge­lehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Bundesräte Bettina Lancaster, Marlies Steiner-Wieser, Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend „klare Vorgaben für den Vollzug, um das im Tierschutzgesetz vorgegebene Verbot der Qualzucht zu erreichen“.

Es liegt hierzu ein Antrag der Bundesräte Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, dem Entschließungsantrag die Zustim­mung zu erteilen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, dem gegenständlichen Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, um ein Hand­zeichen. Schriftführung und Präsidium machen von ihrem Stimmrecht Gebrauch. (Schrift­führer Beer: Was tun wir jetzt, es fehlen drei Leute?) – Wo fehlen drei Leute? (Schrift­führer Beer: Ich habe sie gerade durchgezählt!)  Wir zählen sie. (Es findet eine neu­erliche Zählung statt. – Unruhe im Saal.) – Auch die Schriftführung ist der Meinung, das ist die Stimmenminderheit. Der gegenständliche Entschließungsantrag ist somit abge­lehnt.