Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Auch bringe ich den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich danke für die Berichte.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich weise darauf hin, dass ich um 16 Uhr für den Aufruf der Dringlichen Anfrage unterbrechen muss. Möchten Sie trotzdem beginnen? – Bitte, Herr Bundesrat.