15.53

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin, das geht sich aus! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Präsidentin, natürlich auch seitens der grünen Fraktion einen ganz, ganz herzlichen Dank für Ihre hervorragende Vorsitzführung im letzten halben Jahr! (Beifall bei den Grünen sowie bei BundesrätInnen von ÖVP und SPÖ.)

Zuerst zu TOP 24: Ich gehe wie schon im Nationalrat von einem einstimmigen Ergebnis aus. Wir regeln jetzt einige Punkte so, wie sie auch die Apothekerinnen und Apotheker selbst gerne hätten. Um zwei Beispiele zu nennen, was mit diesem Gesetz ermöglicht wird: virtuelle Sitzungen – da könnte man sagen: jetzt erst?– oder die Schaffung einer Schlichtungskommission.

TOP 23 ist für uns im Bundesrat besonders interessant und spannend, denn dabei geht es eigentlich ganz anschaulich darum, wie man österreichweit einheitliche Standards schafft und gleichzeitig die Kompetenzen an die Bundesländer übergibt.

Was ist genau passiert? – Der Verfassungsgerichtshof hat ein Gesetz aufgehoben, weil für eine verfassungskonforme Gültigkeit die Zustimmung der Länder hätte eingeholt wer­den müssen. Dieser Fehler ist passiert. Wenn Sie jetzt fragen, wer denn den Fehler verursacht hat, muss man ein bisschen zurückschauen, das passierte nämlich vor 35 Jahren. Und nunmehr reparieren wir das.

Die Verhandlungslage ist in solch einem Fall ja durchaus nicht einfach. Es sind sehr viele Player – Ärztekammer, die neun Bundesländer, der Bund –, die alle dasselbe wollen müssen, natürlich aber auch oft in verschiedene Richtungen gehen. Deshalb hat es ja auch noch knapp vor dem Beschluss im Nationalrat Verhandlungsrunden gegeben, sogar noch am selben Tag. Die gute Nachricht ist, es gibt ein Ergebnis, und darüber stimmen wir heute ab. Ich denke, das ist eine gute Nachricht.

Im Wesentlichen geht es um drei Punkte, die ich gerne zusammenfassen kann. Es gibt jetzt eine sogenannte Ärzteliste oder auch ÄrztInnenliste, in der steht, wer Arzt oder Ärztin ist. Es stehen diejenigen nicht in der Liste, die keine Ärztinnen oder Ärzte sind. Das ist gar nicht so unwichtig, wenn man bedenkt, dass es ja manche gibt, die sich als Arzt oder Ärztin bezeichnen, aber nicht wissenschaftlich vorgehen, sondern etwas völlig anderes anbieten, was eher in dem Bereich Scharlatanerie oder Abrakadabra anzu­siedeln ist. Es ist eine gute Möglichkeit, zu überprüfen, ob dieser Arzt oder diese Ärztin, den oder die ich besuche, auch tatsächlich auf der Liste steht. Das sagt uns dann die Ärztekammer, die dafür zuständig sein wird.

Die Aus- und Fortbildungsstätten für Ärztinnen und Ärzte sind der zweite Punkt dieser Novelle. Dieses Thema ist etwas anders gelagert, und wir werden im restlichen Halbjahr 2021 und auch im nächsten Jahr mit allen Playern weiter im Gespräch bleiben. Es wird sehr hart gearbeitet werden, um auch da einen Übergang in die Länder­kompetenz zu schaffen und gleichzeitig einheitliche Standards festzuschnüren, die wiederum in der Kompetenz des Gesundheitsministeriums bleiben. Dass die Standards in jedem Bundesland anders wären, wir neun verschiedene Normen hätten, kann auch die Länderkammer nicht wollen.

Beim dritten Punkt ist die Sache ähnlich gelagert, und es ist ebenfalls ein Thema, das die Gesundheitspolitik seit vielen Jahren beschäftigt, nämlich die Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich. Auch dafür gibt es nun den Fahrplan, es wird auch daran gearbeitet, und ich hoffe, dass wir auch in diesem Bereich unterschiedliche Standards verhindern können, indem wir trotz Länderkompetenz einheitliche Standards schaffen können.

Es gibt also mit dem heutigen Beschluss noch immer viel zu tun. Ich weiß die Aus­arbeitung in den besten Händen. Bundesminister Mückstein kennt ja die praktische Perspektive, und ich wünsche viel Erfolg. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

15.58

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen zur Tagesordnung.