11.54

Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Derzeit erleben wir, dass viele, die im Kindergartenbereich arbeiten, frustriert sind und unter den derzeitigen Arbeitsbedingun­gen ausbrennen. Der Protest wird vollkommen zu Recht immer lauter.

Was es braucht, sind mehr Zeit, kleinere Gruppen, eine bessere Bezahlung und auf jeden Fall in ganz Österreich einheitliche Standards – all das befindet sich aber aktuell in der Kompetenz der Länder. Dass es da im Sinne einer Verbesserung für die Be­schäftigten und im Sinne der Qualitätssteigerung dringenden Änderungsbedarf gibt, da­rüber sind wir uns hier, glaube ich, weitgehend einig.

Die Artikel-15a-Verhandlungen, die jetzt stattfinden, bieten die Möglichkeit, in diesem Bereich in ganz Österreich Veränderungen beziehungsweise Verbesserungen zu schaf­fen. Ich appelliere an Sie alle hier im Haus: Schieben Sie in Ihrem Bundesland an, damit am Ende etwas herauskommt, das die Situation in unseren Kindergärten, die Situation in der Elementarbildung klar verbessert!

In meinem Heimatbundesland haben die Grünen bei der Landtagssitzung vorgestern, am Dienstag, einen Antrag eingebracht, der die Landesregierung auffordert,

„unter Einbeziehung aller relevanter Stakeholder im Bereich der elementaren Kinderbil­dung und -betreuung eine schrittweise Verbesserung der Rahmenbedingungen zu ent­wickeln,“

„gemeinsam mit Bund und Gemeinden die Finanzierung für ein verbessertes Gehalts­schema für das elementarpädagogische Personal in öffentlichen und privaten Kinderbil­dungs- und -betreuungseinrichtungen in die Wege zu leiten,“

„in Abstimmung mit dem Bund und den Ländern eine Angleichung der Gehaltsschemen anzustreben,“

und „den Personalschlüssel je Gruppe in Kindergärten zu verbessern“.

Was ist passiert? – Der Antrag wurde von ÖVP und SPÖ abgelehnt. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)

Wofür ist der Bund tatsächlich zuständig? – Zuständig ist der Bund nur für eines, nämlich für die Ausbildung. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)

Ein bekanntes Phänomen ist ja, dass viele AbsolventInnen der Bafeps gar nicht erst als Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen zu arbeiten beginnen. Es ist natür­lich so, dass die Vorstellungen zu Beginn dieser Ausbildung, das ist in der Regel mit 14 Jahren, oft andere sind als am Ende der Ausbildung. Einige Schülerinnen und Schüler wählen diesen Schultyp, um am Ende die Matura zu erhalten, haben aber eigentlich gar nie vor, in diesem Bereich zu arbeiten. Es ist daher aus meiner Sicht notwendig, attrak­tive Ausbildungsangebote zu schaffen, die einen späteren Einstieg oder eben auch einen Quereinstieg ermöglichen.

Wir haben ja bereits eine Ausbildungsoffensive mit neuen Kollegstandorten gestartet und die Möglichkeit geschaffen, mittels Fachkräftestipendien die Ausbildung zu finanzie­ren. Ebenso wurde die Ausbildung zur AssistentIn inklusive Weiterbildungsmöglichkeit zur gruppenleitenden Elementarpädagogin, zum gruppenleitenden Elementarpädago­gen bereits eingeführt.

Nun gehen wir die Tertiärisierung an, also die Ausbildung auf akademischem Niveau. Da gibt es eben diesen neuen pädagogischen Hochschullehrgang für Quereinsteigerin­nen und Quereinsteiger, die nicht von den Bafeps kommen. Diese können dank dieser Gesetzesänderung jetzt die Berufsberechtigung erhalten.

Neu ist außerdem der Lehrgang Inklusive Elementarpädagogik, der damit nun von den Bafeps zu den PHs, zu den Pädagogischen Hochschulen, wandert und damit eine Auf­wertung erfährt. Sprache schafft natürlich immer auch Bewusstsein, daher ist die Umbe­nennung der Bezeichnung von KindergärtnerIn in ElementarpädagogIn dringend not­wendig, wie so vieles, das in diesem Bereich noch weitergehen muss. (Vizepräsidentin Schwarz-Fuchs übernimmt den Vorsitz.)

Noch ein paar Worte zum Entschließungsantrag der Kollegin Gruber-Pruner von der SPÖ: Der qualitätsvolle und bedarfsorientierte Ausbau der ganztägigen schulischen und elementarpädagogischen Tagesbetreuungsangebote wurde in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden aus meiner Sicht schon ein Stück weit vorangetrieben. Darüber hinaus sieht das Regierungsprogramm 2020-2024 den Ausbau ganztägiger Schulen beziehungsweise elementarpädagogischer Einrichtungen vor, ins­besondere den bedarfsgerechten „Ausbau ganztägiger Schulformen zur Ermöglichung der Wahlfreiheit für Eltern“.

Dazu wurden bereits einige Maßnahmen gesetzt. Zum Beispiel gibt es einen Anspruch auf einen Ganztagsschulplatz gemäß § 8 Schulorganisationsgesetz – jedenfalls ab 15 Anmeldungen –, es gibt eine Artikel-15a-Vereinbarung über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen und es gibt die Bereitstellung von Lehrkräften im Rahmen der gegenstandsbezogenen und individuellen Lernzeit. Auch im Bereich der elementaren Bildungseinrichtungen ist im Sinne des Regierungsprogramms bereits die Neuverhand­lung der Artikel-15a-Vereinbarung über die Elementarpädagogik im Ministerrat beschlos­sen worden, wobei neben einer inhaltlichen Weiterentwicklung die wesentliche Erhö­hung der Mittel angestrebt wird.

Hinsichtlich der ganztägigen Schulformen hat sich gezeigt, dass die nachhaltige Finanzie­rung der Plätze ein Schlüsselelement für den qualitätsvollen Ausbau ist. Die langfristige Planbarkeit und eine einheitliche effiziente Bewirtschaftung sind bekannte Erfolgsfakto­ren. Insbesondere sollen die bestehenden Strukturen und Personalkategorien einer ge­nauen Analyse unterzogen werden, sodass ein trag- und zukunftsfähiges Modell etab­liert werden kann.

Es gibt bereits einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Regierungsparteien im Nationalrat vom 12. Oktober betreffend „bedarfsgerechten Ausbau ganztägiger Schulfor­men zur Ermöglichung der Wahlfreiheit für Eltern“, der lautet:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird ersucht, den im Regierungsprogramm 2020–2024 vorgesehenen be­darfsgerechten Ausbau ganztägiger Schulformen zur Ermöglichung der Wahlfreiheit für Eltern fortzusetzen und ein trag- wie zukunftsfähiges Modell zur Finanzierung der ganz­tägigen Schulformen auszuarbeiten sowie im Bereich der Elementaren Bildung im Rah­men der neuen 15a B-VG Vereinbarung in Zusammenarbeit mit Ländern die Verbes­serung des Angebots an Plätzen und Öffnungszeiten, die frühe sprachliche Förderung sowie die Qualität voranzutreiben.“

Sie sehen also, wir sind bereits dran. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.02

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag.a Daniela Gruber-Pruner. Ich erteile ihr dieses.