Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Dr. Peter Raggl: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 9 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als ge­nehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:

„TO-Punkt 9: Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2021 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (1824/A und 1067 d.B. sowie 10748/BR d.B. und 10750/BR d.B.)

Es liegt zu TOP 9 hinsichtlich des Antrages, keinen Einspruch zu erheben, ein ausrei­chend unterstütztes Verlangen auf namentliche Abstimmung gemäß § 54 Abs. 3 GO-BR vor (Beilage 9/I).

Die Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 9 den Ent­schließungsantrag Beilage 9/1 EA ein. Es liegt hiezu ein ausreichend unterstütztes Ver­langen auf namentliche Abstimmung gemäß § 54 Abs. 3 GO-BR vor (Beilage 9/II).

Abstimmungen:

Berichterstattung: Antrag,

1. keinen Einspruch zu erheben,

wird in namentlicher Abstimmung bei

abgegebenen Stimmen: 57

mit Ja-Stimmen: 46

und Nein-Stimmen: 11

angenommen.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 15:17 Uhr bis 15:18 Uhr.

2. der dem Ausschussbericht angeschlossenen Entschließung die Zustimmung zu er­teilen,

wird mit Stimmenmehrheit angenommen [...].

Der Entschließungsantrag Beilage 9/1 EA wird in namentlicher Abstimmung bei

abgegebenen Stimmen: 57

mit Ja-Stimmen: 10

und Nein-Stimmen: 47

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 15:24 Uhr bis 15:26 Uhr.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amt­lichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 9 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als geneh­migt.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Peter Raggl: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungs­weise in der heutigen Sitzung insgesamt zwölf Anfragen, 3918/BR-2021 bis 3929/BR-2021 eingebracht wurden.

Eingelangt ist der Entschließungsantrag 312/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Explodierende Strom- und Heizungs­kosten: Teuerungsbremse für Österreich – jetzt!“, der dem Wirtschaftsausschuss zuge­wiesen wird.

Weiters eingelangt ist der Entschließungsantrag 313/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Ko­rinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine ungerechte Benachteili­gung beim Klimabonus!“, der dem Finanzausschuss zugewiesen wird.

Eingelangt ist außerdem der Entschließungsantrag 314/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beste Bildung für alle Kinder - immer, überall und kostenlos! Der Elementaren Bildung endlich den Stellenwert geben, den sie verdient und braucht.“, der dem Untersuchungsausschuss (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ), Entschuldigung – (erheitert) auch den soll es wieder geben –, dem Un­terrichtsausschuss zugewiesen wird.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 2. Dezember 2021, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Be­tracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Ein­spruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorbereitungen sind für Dienstag, den 30. November 2021, 14 Uhr, vor­gesehen.

Ich darf auch von dieser Stelle aus den scheidenden Bundesräten aus dem Bundesland Oberösterreich für ihr Wirken im Bundesrat danken und darf Ihnen wirklich aufs Herz­lichste das Beste für ihre Zukunft wünschen.

Die Sitzung ist geschlossen.