10.45

Bundesrat Mag. Christian Buchmann (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, was der Lebensmitteleinzelhandel jetzt mit dem Bundesstatistikgesetz und dem Forschungsorganisationsgesetz zu tun hat, Kollege Spanring, aber diese Logik wird sich vielleicht noch erschließen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Diese Novelle hat das Ziel, der Wissenschaft den Zugang zu verknüpfbaren, anonymisierten und nachhaltig nutzbaren Registerdaten zu sichern. Der Datenzugang, das wurde angesprochen, wird ausschließlich auf wissen­schaftliche Zwecke beschränkt. Im Gesetzentwurf sind demonstrativ 15 Organisationen, Institutionen angeführt, die diese Vernetzung primär nutzen können. Es wurde im Aus­schuss ausdrücklich von mir nachgefragt, ob das eine taxative Aufzählung ist, und das ist es nicht, es ist eine demonstrative Aufzählung, und daher sind die Sorgen, dass andere Einrichtungen möglicherweise auf diesen Datenbestand nicht zugreifen könnten, unbegründet. Allerdings müssen sich jene Institutionen, die auch diesen Datenzugang haben wollen, einem Zertifizierungsprozess unterziehen, und das ist auch ganz im Sinne des Vorredners, der ja Wert darauf legt, dass Datenschutz ernst genommen wird.

Europarechtliche Vorgaben – auch das wurde im Ausschuss diskutiert – des Daten- und des Datenschutzrechtes insbesondere unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundver­ordnung werden erfüllt. Es wurde von Kollegen Schreuder auch schon darauf hinge­wiesen, dass eine lückenlose Zugriffsprotokollierung angedacht ist und umgesetzt wird, und damit sind auch Bedenken in dieser Hinsicht aus meiner Sicht unbegründet.

Mit diesem Austrian Micro Data Center werden bei der Statistik Austria die Vorkehrungen geschaffen. Ja, es wurde vom Vorredner gesagt, das ist dann quasi ein Superdaten­center; ich hoffe, dass es Superdaten liefern wird, damit wir zu nachhaltigen, zu validen Daten kommen, damit die Empfehlungen und Entscheidungsgrundlagen für jene Per­sönlichkeiten, aber auch für jene Institutionen, die auf Basis dieser nachvollziehbaren Daten Entscheidungen treffen müssen, auch tatsächlich ihre Wirksamkeit entfalten kön­nen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade die Tage der Pandemie haben gezeigt, wie wichtig es ist, auf valide Daten zurückzugreifen, um eben fundierte und evaluierbare Entscheidungen treffen zu können.

International sind wir mit dieser Novelle in einem guten Gleichklang: Die Dänen, die Niederländer, die Schweden und die Finnen haben ähnliche Einrichtungen geschaffen. Wir kommen damit zu einem internationalen Standard, der, glaube ich, der wissen­schaft­lichen Arbeit in letzter Konsequenz, aber auch der politischen Entscheidungsfindung einen Dienst erweisen wird.

Im Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft wurden aus meiner Sicht alle Fragen bezüglich des Datenschutzes und der Zugriffsprotokollierung erläutert, für mich zufriedenstellend erläutert, weshalb der Beschlussfassung heute hier im Hohen Haus nichts im Wege steht. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

10.48

Vizepräsident Günther Novak: Abschließend zu Wort gemeldet hat sich Herr Bun­desminister Dr. Heinz Faßmann. – Bitte, Herr Bundesminister.