Einlauf und Zuweisungen
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen,
eines Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen sind.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen ist.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangt sind:
1. Anfragebeantwortungen (Anlage 1) (siehe auch S. 14)
2. Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union
Schreiben des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt von Frau Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler von 6. April 2022 (nachmittags) bis 8. April 2022 in Griechenland, wobei ihre Angelegenheiten im Bundesrat Frau Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien MMag. Dr. Susanne Raab wahrnehmen wird (Anlage 2)
B. Zuweisungen
1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates
(siehe Tagesordnung) sowie
2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder
(siehe Tagesordnung)
3. Petition
Petition betreffend S-Bahn-Anbindung für Grazer Norden durch Errichtung einer S-Bahn-Haltestelle im Bezirk Gösting forcieren, überreicht von Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (47/PET-BR/2022)
zugewiesen dem Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen
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Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Ich gebe bekannt, dass von den Bundesräten Schwarz-Fuchs, Schumann, Steiner, Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 66 der Geschäftsordnung des Bundesrates der Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema „Die Zukunft dezentraler Lebensräume“ eingebracht wurde.
Hierzu wurde gemäß § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates beantragt, diesen Selbständigen Antrag gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.
Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Schwarz-Fuchs, Schumann, Steiner, Schreuder, Kolleginnen und Kollegen, diesen Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.
Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, den Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Ich werde daher die Tagesordnung um den Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema „Die Zukunft dezentraler Lebensräume“ ergänzen und diesen als 34. und somit letzten Tagesordnungspunkt in Verhandlung nehmen.
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Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie den Selbständigen Antrag 327/A-BR/2022 auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 und 2, 5 bis 8, 10 und 11, 20 und 21, 24 und 25, 27 bis 29 sowie 30 bis 33 jeweils unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.