10.38

Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuse­herinnen und Zuseher auf der Galerie sowie zu Hause via Livestream! Bei den Tagesord­nungspunkten 1 und 2 geht es um eine Reihe von Gesetzesänderungen betreffend Ban­ken, Versicherungen und den Wertpapierhandel, um die Börse und um die Finanzmarkt­aufsicht. Es geht hier um die Umsetzung von EU-Regelwerken.

Es handelt sich bei diesen Gesetzesänderungen um eine sehr komplexe und kompli­zierte Materie, aber konkret soll mit Tagesordnungspunkt 1 beschlossen werden, dass die Finanzmarktaufsicht zukünftig auch die Aufgabe als Abwicklungsbehörde für zentrale Gegenparteien übernimmt. Die FMA wird dafür auch mit Sanktionsbefugnissen in Form von Verhängung von Aufsichtsmaßnahmen oder Geldstrafen gegenüber den zentralen Gegenparteien ausgestattet werden. Gegenüber dem Finanzministerium, das dann als zuständiges Ministerium fungiert, gilt zukünftig neben bestimmten Informationspflichten auch ein Zustimmungsrecht zu bestimmten Maßnahmen der Abwicklungsbehörde.

Beim Tagesordnungspunkt 2 handelt es sich um eine Umsetzung von EU-Recht. Diese erfordert unter anderem Anpassungen bei der Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistun­gen. Nachhaltigkeit bei Finanzdienstleistungen ist wichtig und bedeutet, dass die Anle­geformen an ökologische und soziale Kriterien und Vorgaben geknüpft werden. Um ge­gen die Klimaänderungen vorzugehen, aber auch um unsere Unabhängigkeit auszubau­en, bedarf es riesiger Investitionen in den verschiedensten Bereichen, so eben auch im Finanzbereich bei den Finanzprodukten.

Mit der zu beschließenden Novelle wird geregelt, wann Finanzprodukte als nachhaltig gelten und welche Informationen den Konsumentinnen und Konsumenten bereitgestellt werden müssen, damit diese die Nachhaltigkeit auch klar erkennen können. Bei grenz­überschreitend tätigen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sollen der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde gestärkt und verbessert werden. Auch diese Änderungen sind für die Konsumenten, aber auch für die Anleger ganz besonders wichtig.

Neue Anforderungen an Regeln kosten natürlich auch Geld, deshalb ist in diesen Ge­setzesänderungen auch eine Erhöhung des Bundesbeitrages für die Finanzmarktauf­sicht um 600 000 Euro pro Jahr enthalten. Wenn wir wirklich wollen – dieser Appell geht vor allem an die Kollegen von der SPÖ –, dass die Finanzprodukte auch von Nachhal­tigkeit bestimmt sind, dann müssen wir diese Gesetzesänderung heute beschließen.

Meine Damen und Herren! Ich ersuche Sie namens meiner Fraktion um Zustimmung zu diesen sehr wichtigen Gesetzen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrä­tInnen der Grünen.)

10.42

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Jo­hannes Hübner. Ich erteile ihm das Wort.