11.06

Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Herr Präsident! Werter Herr Minis­ter! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn wir uns den März in Erinnerung rufen: Was hat diesen besonders charakterisiert? – Es war die Niederschlagsmenge beziehungsweise genauer gesagt die Nicht-Niederschlagsmenge. Es war der trockenste März, seit es Aufzeichnungen gibt, und damit wieder ein untrügli­ches Zeichen, dass die Klimakrise da ist und dass sie die Landwirtschaft auch massiv trifft. Es ist daher nur zu begrüßen, dass in Zukunft auch die Klimadaten in die Bewertung miteinfließen werden.

Heute geht es darum, die Bewertung des Einheitswertes neu festzusetzen, der als Grundlage für die steuerlichen und sonstigen Abgaben für die Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken dient. Bei der Bodenschätzung nach dem Bo­denschätzungsgesetz wird der Ertragswert des Bodens anhand von Klima- und Boden­daten alle 30 Jahre in Form der Bodenzahl ermittelt. 30 Jahre – damit ist klar: Das gilt es dringend zu aktualisieren.

Im Rahmen der Hauptfeststellung nach dem Bewertungsgesetz werden alle neun Jahre die Ertragsmöglichkeit auf Basis der Bodenzahl sowie regionale und betriebswirtschaft­liche Faktoren ermittelt. Zusammen ergibt das den Einheitswert. Dieser Einheitswert stellt die Ertragsfähigkeit des land- und forstwirtschaftlichen Grundstückes dar und musste bisher alle fünf Jahre mittels einer Hauptfeststellung – und das bei jedem einzel­nen Betrieb, bei jedem einzelnen Grundstück – neu festgestellt und dann mittels Be­scheid bekannt gegeben werden. Das wäre eben jetzt wieder angestanden.

Nun wird in drei Phasen auf eine die Verwaltung vereinfachende – es ist schon ange­sprochen worden: weniger Bürokratie und damit kostengünstigere Berechnung – und vor allem auch an kleine Betriebe angepasste Regelung umgestellt.

Erstens: Bei der Hauptfeststellung 2023 wird auch die Betriebsgröße neu bewertet. Es freut mich sehr, dass wir das erreicht haben. Das ist nämlich wichtig, um kleine Betriebe zu unterstützen. Vor allem bei der Sozialversicherung tragen diese kleinen Betriebe eine unverhältnismäßig hohe Abgabenlast – da gibt es eine Asymmetrie –, und es wird da wieder ein Schritt gesetzt, der das ein bisschen verbessern wird.

Zweitens werden bei der Bodenschätzung die Klimadaten an die Folgen des verhee­renden Klimawandels angepasst, zum Beispiel Temperatur- und Niederschlagsindizes, da diese sich auf veraltete Bezugswerte nur bis 1991 – das muss man sich einmal vor­stellen! – beziehen.

Drittens wird ab 2032 die Einheitswertfeststellung auf ein rollierendes System umgestellt, das heißt: Anhand von Indizes, die von ExpertInnen noch festzulegen sind, werden die Einheitswerte laufend angepasst. Sobald bestimmte Grenzwerte erreicht und überschrit­ten werden, wird eben angepasst. Im Ministerratsvortrag ist festgehalten worden, dass hierzu eine Arbeitsgruppe einberufen wird, zu der ExpertInnen wissenschaftlicher Insti­tutionen hinzugezogen werden: Agrarökonomie, Klimaforschung, Bodenforschung und Ähnliches.

Im Zuge dessen wird das gesamte System der Bewertung beleuchtet. Auch im Bewer­tungsbeirat und im Bodenschätzungsbeirat, dem bisher neben den ExpertInnen des Fi­nanzministeriums nur von der LKÖ im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministe­rium nominierte ExpertInnen angehört haben, sollen in Zukunft mehr ExpertInnen aus der Wissenschaft hinzugezogen werden. Dadurch soll der Einheitswert laufend aktuell gehalten und die Feststellung weitgehend automatisiert werden.

Und noch einmal, da es Kollege Appé angesprochen hat: Es geht hier nicht um die Pau­schalierung für bäuerliche Betriebe, diese ist im Einkommensteuergesetz geregelt – das im Übrigen 2015 von SPÖ und ÖVP gemeinsam vorgelegt und beschlossen wurde ‑, es geht hier um die Berechnung des Einheitswertes.

Im Sinne der Anpassung des Steuerinstruments Bewertung von landwirtschaftlichem Boden an die klimatischen Veränderungen, der Entbürokratisierung und insbesondere der Berücksichtigung der Betriebsgröße, die sich vor allem für kleinere Betriebe, die in Wahrheit unser Rückgrat bilden, positiv auswirken wird, sind das notwendige und begrü­ßenswerte Novellierungen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

11.11

Vizepräsident Günther Novak: Abschließend zu Wort gemeldet ist noch einmal Herr Bundesrat Ingo Appé. Ich erteile ihm das Wort.