14.26

Bundesrat Dr. Johannes Hübner (FPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin! Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen beziehungs­weise diesen Bericht aus folgenden Gründen nicht zur Kenntnis nehmen. Ich werde die Begründung auf zwei Punkte beschränken, die in zentrale Säulen unseres demokrati­schen Systems eingreifen. Das sind die Punkte 1.7. und 1.8. Was bedeuten diese ver­deutscht?

1.7. ist die Schaffung eines sogenannten neuen EU-Primärrechtes durch Einführung eu­ropäischer Straftatbestände. Das EU-Primärrecht zu verändern heißt, die bestehenden Verträge zu ändern oder zu brechen – wie man will; man kann auch sagen: die Verfas­sung zu ändern – und Dinge, die bisher ausschließliche Kompetenz der Nationalstaaten gewesen sind, in eine gemeinschaftliche Kompetenz zu überführen.

Worum geht es dabei? Geht es um schwere Angriffe auf Vermögen, auf Freiheit, auf Unversehrtheit und so weiter, um Schutzzwecke klassischer Straftatbestände? – Nein, darum geht es nicht. Es geht ausschließlich um sogenannte Meinungsdelikte. Es geht um Delikte, wodurch niemand angegriffen, beraubt, eingesperrt, verletzt und so weiter wird. Es geht um Äußerungen, die getätigt wurden – seien es schriftliche, seien es münd­liche, sei es in einer Diskussion, und so weiter – und als Hetze oder Hass katalogisiert werden. Hetze und Hass sind keine Begriffe, die der liebe Gott festgestellt hat, sondern Dinge, die die Konvention einer Gesellschaft festlegt. Das sind Dinge, die wir aus der öffentlichen Diskussion herausziehen, indem wir sie kriminalisieren.

Was wir ja seit Jahren, eigentlich seit Jahrzehnten, machen, ist, den Katalog der Straf­tatbestände auszuweiten und Handlungen der Bürger neu zu kriminalisieren. Da kann man ja noch sagen: Wenn es neue Formen von Finanzdelikten, neue Dinge von Über­griffen auf die sexuelle Integrität und so weiter sind, dann ja. Aber wenn es immer und vorwiegend darum geht, neue Delikte zu schaffen, die die Meinungsfreiheit, die Lehr­freiheit, die Äußerungsfreiheit einschränken, dann ist Vorsicht geboten.

Diese Primärrechtsschaffung, die in dem unter 1.7. des im Bericht beschriebenen Vorha­bens der EU beabsichtigt ist, ist ja nur der erste Schritt. Die EU bekommt dann die Kom­petenz, in diesem Bereich Straftatbestände zu schaffen. Im zweiten Schritt, nachdem der erste passiert ist, hat sie dann die Freiheit, im sogenannten sekundärrechtlichen Be­reich als europäisches Recht Verordnungen oder Richtlinien zu erlassen, die Straftatbe­stände definieren, wobei die Staaten verpflichtet werden, diese Straftatbestände und die entsprechenden Mindeststrafen, die die EU vorschreibt, einzuführen.

Damit begeben wir ganz wesentliche Fundamente unserer zivilen Rechtsordnung, unse­rer bürgerlichen Freiheiten, unserer Grundrechte in – unter Anführungszeichen – „frem­de“ Hände, in jene der EU – auch wenn wir dort 2,8 Prozent der Stimmen haben. Wir haben einen kleinen Minianteil, aber trotzdem gibt es einen Unterschied zwischen der Republik Österreich und einem Organismus, wo wir indirekt oder doppelt indirekt 2,8 Prozent zu reden haben. Zu zahlen haben wir vielleicht ein bisschen mehr, aber zu reden haben wir 2,8 Prozent.

Was bedeutet das? Selbst in den Vereinigten Staaten, die wie ein echter Bundesstaat aufgebaut sind, ist Strafrecht Landessache. Jeder der 50 oder mittlerweile 51 Bundes­staaten hat sein eigenes Strafrecht und legt selbst den Rahmen und die Tatbestände, die zu strafen sind, fest. Wir gehen also über das hinaus, was ein Bundesstaat macht, und vergemeinschaften Straftatbestände.

Warum sind die Rede-, Lehr-, Meinungs- und Pressefreiheit ein Fundament der Demo­kratie? – Weil eine Demokratie nur dann funktionieren kann, wenn ich das sagen kann, was der Mehrheit nicht passt. (Beifall bei der FPÖ.) George Orwell hat einmal den in­teressanten Satz gesagt: Freiheit ist es, den anderen Menschen das sagen zu dürfen, was sie nicht hören wollen. – Ich glaube, das kann man nicht besser definieren. Das Wichtige ist, dass Menschen, die Dinge sagen, die anderen auf den Nerv gehen, die sie nicht hören wollen, die sie am liebsten ausblenden würden – die diese Menschen auf­grund der Sager am liebsten einsperren würden –, trotzdem ihre Meinung äußern dürfen und dass man nicht einen Vorwand oder einen Mantel wie zum Beispiel Hetze, Verhet­zung oder Rassismus sucht, unter dem man diese Meinung kriminalisiert und dann nicht möglich macht. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Hahn: Weil man etwas sagen kann ...!)  Kollegin Doris Hahn, weil Sie einen Zwischenruf machen: Wir sind ja auf die­sem Weg schon ein gutes Stückchen gegangen.

Während wir hier diskutieren, während der Krieg in der Ukraine begonnen hat, hat zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland die dortige Partei AfD, die Dinge vertritt und sagt, die die anderen, nämlich die grün-rot Herrschenden mit dem liberalen Anhängsel, nicht hören wollen – sagen wir einmal, noch nicht kriminalisiert –, nach Möglichkeit aus dem öffentlichen Diskurs verbannt.

Dort hat man die AfD mit der Hauptbegründung unter Beobachtung des Verfassungs­schutzes gestellt, sie würde einen ethnischen Volksbegriff vertreten. Das heißt, der Be­griff des Volkes, den die AfD vertritt – ethnischer Volksbegriff heißt Volksvolksbegriff, denn Ethnos ist im Griechischen das Volk –, ist nicht zulässig. Es ist nicht zulässig, einen Volksvolksbegriff zu vertreten. Ich habe nachgelesen, was das eigentlich heißen soll: Ja, es ist nur mehr zulässig, einen Staatsnationenvolksbegriff zu vertreten. Unter Volk darf man im politisch gleichgeschalteten korrekten Deutschland nur noch verstehen, dass alle, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, sich wie auch immer zu Deutschland bekennen, auch indem sie einen Meldezettel unterschreiben, die Deutschen oder das deutsche Volk sind.

Jede andere Auffassung, jedes andere Selbstverständnis ist bereits verfassungsfeind­lich und führt dazu, dass eine Partei, die angeblich – ich sage einmal, angeblich – so einen Begriff hat, unter Beobachtung steht, mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Teilnahme dieser Partei am öffentlichen demokratischen Leben. Das fängt mit der Ent­fernung von Leuten aus dem Staatsdienst an, die sich zur AfD bekennen, mit Begrün­dungen – dazu gibt es ja schon Verwaltungsentscheidungen im angeblich freiesten deut­schen Land der Geschichte – wie: Es ist dem rechtssuchenden Bürger nicht zumutbar, staatlicherseits mit einer Person zu tun zu haben, die sich zu einer extremistischen Partei wie der AfD bekennt. Es gibt verschiedene andere Begründungen, die bereits in diese Richtung gehen.

Da müssten bei jedem, vor allem bei einem Grünen oder bei einem Linken oder einem, der viel von Freiheit redet, der dauernd gegen Orbán protestiert, der einen totalitären Staat in Polen wachsen sieht, und so weiter – alles das, was die EU halt vorschreibt –, die Alarmglocken läuten. Kollege Schreuder müsste zum Beispiel sagen: Ja, die AfD geht mir irrsinnig am Keks! Die Leute halte ich nicht aus! Wenn ich einen AfDler sehe, gehe ich am liebsten aus dem Zimmer! Das ist fast so arg, als wenn ich dem Hübner zuhören muss – zum Beispiel, das würden Sie aber nicht sagen. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. – Ruf: Das stimmt aber auch!) Das ist fast so arg.

Aber komischerweise habe ich nichts gehört. Über diese in Europa wirklich einzigartige Entscheidung des immerhin bevölkerungsreichsten und bei Weitem wirtschaftsstärksten Landes Europas – Deutschland – hat niemand ein Wort verloren, weder in der soge­nannte Haltungspresse noch in der Qualitätspresse, na und schon gar nicht im Europäi­schen Parlament, in den europäischen Institutionen oder von den diversen NGOs oder Menschenrechtsorganisationen. Die haben aber sofort andere Dinge getan. Die sind sofort aufgesprungen, nachdem die Ungarn die Frechheit besessen haben, am letzten Sonntag noch einmal Orbán zu wählen. Es ist ja wirklich unglaublich! Das ist etwas, da kommt einem ja als Abonnent gewisser Zeitungen wirklich das Kotzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Was macht die große Grundrechtsgemeinschaft der Europäischen Union? – Am nächs­ten Tag, kaum ist das Wahlergebnis amtlich, werden bereits Sanktionsverfahren gegen Ungarn wegen Verletzung der europäischen Werte, wegen Grundrechtsverletzungen, aufgrund einer illiberalen Demokratie und so weiter eingeleitet.

Was ist eine illiberale Demokratie in Europa? – Eine illiberale Demokratie ist eine Demo­kratie, in der die Bürger Entscheidungen über die Zusammensetzung ihrer Regierung und ihres Parlaments treffen, die nicht dem Grundkonsens der herrschenden europäi­schen Eliten entsprechen. (Beifall bei der FPÖ sowie Bravorufe der Bundesräte Span­ring und Steiner. – Bundesrat Schennach: Das ist ein ziemlicher Nonsens!) Was meinst du? (Bundesrat Schreuder: Nonsens!) Ja, ja, genau. (Heiterkeit bei Bundesrä­ten der FPÖ.)

Und wenn man dann diese Dinge anspricht, gibt es eine fundierte Diskussion von diesen Kreisen, die Demokratie, Buntheit, Offenheit, Toleranz und so weiter vertreten, und diese Diskussion läuft auf das Wort Nonsens hinaus. Nonsens macht für mich keinen Sinn, weil man sich mit solchen Argumenten ja gar nicht auseinandersetzen will, weil eine Auseinandersetzung dazu führt, dass ich meinen eigenen Standpunkt überdenken müsste. (Bundesrätin Schumann: Das gilt aber vice versa!) Und das ist natürlich in der europäischen Wertegemeinschaft und im europäischen - - (Bundesrätin Schumann: Das gilt vice versa! Das gilt vice versa, nicht? – Bundesrat Schreuder: Das gilt für Sie auch!) – Ja, ich höre Ihnen sehr gut zu, und ich überdenke meinen Standpunkt. Ich über­denke ihn, aber Sie können nicht mit „vice versa“ einmal selber abschalten. (Bundesrätin Schumann: Na, na, na, das war jetzt eine schwierige Argumentation!) Jetzt sind einmal die gefragt, die mir zuhören. Und wenn die einzige Reaktion „Nonsens“ ist, dann ist das keine wirklich tiefe Beschäftigung, würde ich einmal sagen. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Es geht um die Beschäftigung mit Fragen wie: Was ist denn Freiheit? Ist es Freiheit, wenn die Medienlandschaft im westlichen Europa möglichst durchgeschaltet eine Mei­nung vertritt? Ist es Freiheit, wenn andere Meinungen ausgegrenzt werden, weil sie dazu führen, dass Presseförderungen infrage gestellt werden (Bundesrätin Schumann: Weil ich nicht inhaftiert werde, wenn ich mit einem weißen Zettel bei einer Demo bin!), weil sie dazu führen, dass es zu Inseratenboykotten kommen kann, und so weiter? Das ist jetzt kein – unter Anführungszeichen – „Nonsens“, um den Kollegen hier ganz links noch einmal anzuschauen (Bundesrätin Schumann: Ich habe nicht Nonsens gesagt!), den sich der Hübner ausgedacht hat, weil er hier so gemütlich steht und die Zeit verplempern will. (Heiterkeit bei BundesrätInnen der FPÖ.)

Dazu darf ich Ihnen eine Äußerung des Präsidenten des deutschen Zeitungsherausge­berverbandes und nebenbei auch Aufsichtsratsvorsitzenden der Axel Springer AG, Herrn Mathias Döpfner, vom vergangenen Oktober zitieren. Der wurde von einem be­freundeten Schriftsteller gefragt, was es eigentlich mit der Absetzung des Chefredak­teurs der „Bild“-Zeitung auf sich gehabt hat. Das Ganze ist unter dem Vorwand irgend­welcher sexuellen Übergriffe passiert. (Bundesrat Schreuder: Wissen Sie das, dass das ein Vorwand war? Woher wissen Sie das, dass das ein Vorwand ist?) – Ja, ja. Jetzt hören Sie mir einmal zu, dann erkläre ich Ihnen das. (Bundesrat Schreuder: Na, na! Sie wollen damit sagen, es ist ein Vorwand!) Warten Sie einmal! Es ist unter dem Vorwand sexueller Untergriffe erfolgt.

Tatsächlich ist aber gegen Herrn Reichelt – so heißt er – seit Monaten ein Kesseltreiben gelaufen, weil die „Bild“ eine in der Coronafrage dem öffentlich vorgeschriebenen Dis­kurs widersprechende Linie verfolgt hat (Bundesrätin Schumann: Also eine Weltver­schwörung!), weil sie Beiträge veröffentlicht und Zahlenmaterial gebracht hat, das nicht dem Konsens entsprochen hat.

Ein befreundeter Schriftsteller hat Döpfner deshalb angeschrieben, und Döpfner hat da­rauf über die Medienlandschaft in Deutschland geantwortet – ich fasse das kurz zusam­men –: Wir nähern uns in unserer Medienlandschaft autoritären Verhältnissen wie in der DDR. Journalisten sind meist nur noch Propagandaassistenten, und wer gegen dieses System auftritt, hat mit jedem Tag mehr Widerstand zu erwarten, bis er nachgibt.

Wenn ein Mann wie Döpfner schon solche Sachen sagt – nicht der Hübner, da kann man sagen: Der Hübner, was der zusammenredet! –, dann müsste es dazu führen, dass man vielleicht ein bisschen mehr nachdenkt und nicht das Nachdenken nur durch das Wort Unsinn ersetzt. (Bundesrätin Steiner-Wieser: ... Nonsens!)

Mathias Döpfner hat dadurch natürlich einen ziemlichen Wirbel ausgelöst, hat diese Wor­te ein bisschen relativieren müssen und in der üblichen Weise sagen müssen, er wollte niemandem nahetreten und er wollte niemanden verletzen. (Bundesrätin Schumann: Ja, der Strache wollte die „Krone“ kaufen! Genau, der Herr Strache!) Sie kennen ja diese ganzen Notwendigkeiten, um überhaupt im Geschäft bleiben zu können, aber er hat die­se Äußerungen nie zurückgenommen. Und wer genau verfolgt, was in der europäischen Medienlandschaft und betreffend den europäischen Freiheitsbegriff los ist, wird Herrn Döpfner nur Folge leisten können.

Ich darf erinnern – einfach nur zum Nachdenken und Mitschreiben –, was bei uns abge­sehen von dieser AfD-Sache noch passiert ist. Wir haben zwar nicht im Bundesrat, aber immerhin im Verfassungsausschuss, weil es ja eine Verordnung der EU ist, zum Beispiel beschlossen – das haben wir eh schon einmal hier erwähnt –, dass für die Verbreitung von Inhalten russischer Staatsmedien auf einer Plattform, die irgendwie dem Zugriff oder der Jurisdiktion der Europäischen Union unterliegt, in unserem Fall des österreichischen Staates, Verwaltungsstrafen von bis zu 50 000 Euro verhängt werden können. Es kann mir doch keiner erklären, dass es in einem Drittstaat – das sind wir, wir sind ja keine Krieg führende Partei – erforderlich ist, die Medienkonsumenten unter hohen Strafen daran zu hindern, sich über Aussendungen, Meinungen, wenn Sie wollen, Propaganda der anderen Seite zu informieren. Das kann ich nur damit begründen und das kann ich nur damit erklären, dass wir nicht auf dem Weg zu einer – wie es den Ungarn und Polen unterstellt wird –, sondern mittendrin in der sogenannten illiberalen Demokratie sind. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Krumböck.)

Diese sogenannte illiberale Demokratie – das werden die Leute von den Grünen ja sehr gut wissen, weil sie das Wort ja in Übernahme der EU-Diktion viel verwenden – zeichnet sich dadurch aus (Rufe und Gegenrufe zwischen BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ), dass man in ihr sehr wohl wählen darf, dass es verschiedene Parteien gibt, dass formal Pressefreiheit herrscht, dass aber die illiberale Demokratie die Regeln festlegt, nach de­nen man sein Recht ausüben darf, die Regeln festlegt, was man sagen darf (Zwischenruf der Bundesrätin Platzer), wo man es sagen darf – siehe das Kommunikationsplattfor­men-Gesetz in Österreich und dergleichen. Damit verlassen wir Schritt für Schritt die traditionellen Fundamente der Freiheit, die traditionellen Fundamente unserer Demo­kratie, wie sie unsere Verfassung immer noch unverändert vorschreibt, und nähern uns dem Zustand, den Leute in der ersten Reihe links und rechts den Ungarn und Polen vorwerfen, der aber in einem höheren Ausmaß bei uns verwirklicht ist.

Vizepräsident Günther Novak: 16 Minuten, Herr Doktor!

Bundesrat Dr. Johannes Hübner (fortsetzend): Ich bin schon fertig! Damit danke ich für die Aufmerksamkeit. Es war ein bisschen länger als 10 Minuten, aber ich glaube, es war erforderlich, dass wir uns einfach gemeinsam über diese Fragen – nicht unterhalten, das geht nicht bei einer Rede – zumindest Gedanken (erheitert) machen. Die Unterhal­tung kann dann beim nächsten Beitrag erfolgen. (Ruf bei der SPÖ: Er tut sich unterhal­ten! Das sind jetzt 18 Minuten!)

Ich bitte auch um Verständnis, dass wir diesem Bericht, der diese Probleme natürlich in keiner Weise auch nur streift, nicht die Zustimmung geben werden. – Danke. (Anhalten­der Beifall bei der FPÖ.)

14.43

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile ihm das Wort.