19.43
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Werter Gast, den ich noch sehe! Wir behandeln unter diesen Tagesordnungspunkten ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz und das Digitalsteuergesetz 2020 geändert werden. Ziel ist die Absicherung einer eigenständigen österreichischen Medienlandschaft im digitalen Zeitalter. Hierdurch sollen österreichische Medieninhalte, insbesondere auch regionale Inhalte für Konsumentinnen und Konsumenten auch weiterhin verfügbar bleiben. Die österreichische Medienbranche steht in Konkurrenz mit einem – mein Vorredner hat es schon gesagt – zehnmal so großen gleichsprachigen Nachbarmarkt.
Die Covid-19-Krise hat dazu beigetragen, dass global operierende Medienunternehmen ihre Gewinne enorm steigern konnten, hingegen sind die einseitig auf das österreichische Publikum ausgerichteten Medienunternehmen massiv von Erlöseinbrüchen betroffen. Fehlende Mittel verhindern den dringend notwendigen Ausbau des digitalen Angebots der inländischen Print- und Rundfunkbranche in der Medienlandschaft.
Um derartige Technologien einsetzen zu können, bedarf es der Erweiterung der bereits existierenden Förderungssysteme. Das Gesetzesvorhaben umfasst daher umfangreiche zusätzliche Förderungsziele im notwendigen digitalen Transformationsprozess der Medienbranche. Dazu wurde ein Fonds geschaffen, der jährlich mit 20 Millionen Euro gespeist wird. Für 2022 stehen einmalig insgesamt 34 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Verwaltung und der Vergabe wird die RTR-GmbH beauftragt, die auch die Vergaberichtlinien erstellt.
Neben dem technisch verbesserten Zugang zu Onlineinhalten soll aber auch für eine berufsbegleitende notwendige Aus-, Fort- und Weiterbildung von journalistischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgesorgt werden. Die zusätzlichen Fördermittel sollen sowohl an heimische Printmedien als auch an Rundfunksender, deren Programm auf österreichisches Publikum ausgerichtet ist, fließen.
Einige kritische Punkte bleiben allerdings unberücksichtigt; so beispielsweise der Ausschluss von reinen Onlinemedien oder die Befürchtung, dass vor allem nicht kommerzielle Anbieter kaum von der Förderung profitieren werden.
Im Zuge der Beratungen über die Regierungsvorlage zu diesem Bundesgesetz wurde es für notwendig erachtet, auch eine Novelle zum Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz zu beschließen. Im Zusammenhang mit unmittelbar anwendbaren Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union im Bereich des Medienrechtes erscheint es erforderlich, angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine eine spezifische Verwaltungsstrafbestimmung einzurichten. Da diese Gesetze sowohl im Nationalrat als auch im Verfassungsausschuss mit den Stimmen meiner Fraktion beschlossen wurden, wird meine Fraktion auch im Bundesrat ihre Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesräte Himmer und Tiefnig.)
19.47
Vizepräsident Günther Novak: Als Nachtrag: Der von den Bundesräten Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Teuerungsbremse für die Bürger statt Millionengeschenke für Medienkonzerne“ ist genügend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile ihm das Wort.