19.43

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Werter Gast, den ich noch sehe! Wir behandeln unter diesen Tagesordnungspunkten ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz und das Digitalsteuergesetz 2020 geändert werden. Ziel ist die Absicherung einer eigenständi­gen österreichischen Medienlandschaft im digitalen Zeitalter. Hierdurch sollen österrei­chische Medieninhalte, insbesondere auch regionale Inhalte für Konsumentinnen und Konsumenten auch weiterhin verfügbar bleiben. Die österreichische Medienbranche steht in Konkurrenz mit einem – mein Vorredner hat es schon gesagt – zehnmal so gro­ßen gleichsprachigen Nachbarmarkt.

Die Covid-19-Krise hat dazu beigetragen, dass global operierende Medienunternehmen ihre Gewinne enorm steigern konnten, hingegen sind die einseitig auf das österreichi­sche Publikum ausgerichteten Medienunternehmen massiv von Erlöseinbrüchen betrof­fen. Fehlende Mittel verhindern den dringend notwendigen Ausbau des digitalen Ange­bots der inländischen Print- und Rundfunkbranche in der Medienlandschaft.

Um derartige Technologien einsetzen zu können, bedarf es der Erweiterung der bereits existierenden Förderungssysteme. Das Gesetzesvorhaben umfasst daher umfangreiche zusätzliche Förderungsziele im notwendigen digitalen Transformationsprozess der Me­dienbranche. Dazu wurde ein Fonds geschaffen, der jährlich mit 20 Millionen Euro ge­speist wird. Für 2022 stehen einmalig insgesamt 34 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Verwaltung und der Vergabe wird die RTR-GmbH beauftragt, die auch die Vergabe­richtlinien erstellt.

Neben dem technisch verbesserten Zugang zu Onlineinhalten soll aber auch für eine berufsbegleitende notwendige Aus-, Fort- und Weiterbildung von journalistischen Mit­arbeiterinnen und Mitarbeitern vorgesorgt werden. Die zusätzlichen Fördermittel sollen sowohl an heimische Printmedien als auch an Rundfunksender, deren Programm auf österreichisches Publikum ausgerichtet ist, fließen.

Einige kritische Punkte bleiben allerdings unberücksichtigt; so beispielsweise der Aus­schluss von reinen Onlinemedien oder die Befürchtung, dass vor allem nicht kommer­zielle Anbieter kaum von der Förderung profitieren werden.

Im Zuge der Beratungen über die Regierungsvorlage zu diesem Bundesgesetz wurde es für notwendig erachtet, auch eine Novelle zum Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz zu beschließen. Im Zusammenhang mit unmittelbar anwendbaren Sanktionsmaßnah­men der Europäischen Union im Bereich des Medienrechtes erscheint es erforderlich, angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine eine spezifische Verwaltungsstraf­bestimmung einzurichten. Da diese Gesetze sowohl im Nationalrat als auch im Verfas­sungsausschuss mit den Stimmen meiner Fraktion beschlossen wurden, wird meine Fraktion auch im Bundesrat ihre Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ so­wie der Bundesräte Himmer und Tiefnig.)

19.47

Vizepräsident Günther Novak: Als Nachtrag: Der von den Bundesräten Markus Lein­fellner, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Teue­rungsbremse für die Bürger statt Millionengeschenke für Medienkonzerne“ ist genügend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile ihm das Wort.