Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Geschätzte Frau Minister! Herr Vizepräsident! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird.

Der Bericht ist Ihnen in schriftlicher Form zugegangen, darum komme ich gleich zur An­tragstellung.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenein­helligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

Vizepräsident Günther Novak: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Dr. Doris Berger-Grabner. Ich erteile ihr das Wort.