20.06

Bundesrätin Mag. Dr. Doris Berger-Grabner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Werte Zuschauer und Zuschauerinnen! Eines gleich vorweg: Ich denke, alles, was Ab­läufe beschleunigt und entbürokratisiert, ist sinnvoll und richtig, vor allem wenn es darum geht, dass Familienleistungen zeitnah und unbürokratisch bei den Familien ankommen, dort, wo sie derzeit vermutlich am meisten gebraucht werden. Im Nationalrat gab es zu dieser Änderung bereits breite Zustimmung, und auf diese hoffe ich jetzt auch im Bun­desrat.

Worum geht es? – Durch das neue Familienbeihilfenverfahren Fabian wurde im März 2021 die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Familienbeihilfe auf eine zeitgemäße Tech­nologie umgestellt. Das hatte den Vorteil, die Antragsbearbeitung zu optimieren. Im De­zember 2021 haben wir ja bereits die gesetzliche Grundlage für die digitale Weiterent­wicklung von Fabian für die Daten von Studierenden beschlossen, vor allem dass die Familienbeihilfe für die Dauer von vier Monaten nach Abschluss der Schulausbildung weiter gewährt wird. Das hat den Sinn, dass eine durchgehende Auszahlung der Fami­lienbeihilfe bis zu einem möglichen Studienbeginn oder einer Berufsausbildung garan­tiert wird.

Mit der nun vorliegenden Novelle soll eine gesetzliche Grundlage für die automatisierte Übermittlung von Daten von Schülern und Schülerinnen und Lehrlingen geschaffen wer­den. Durch das Einspielen beihilferelevanter Daten können nämlich zukünftig rasch und unbürokratisch wichtige Informationen für den Erhalt der Familienbeihilfe automatisiert zwischen den einzelnen Behörden und Institutionen weitergegeben werden und es müs­sen keine Unterlagen wie Schulbesuchsbestätigungen oder Unterlagen betreffend das Lehrverhältnis vorgelegt werden oder zusätzlich auf Finanzonline hochgeladen werden.

Damit wird zum einen der Aufwand für die Bürger und Bürgerinnen, aber auch für die Mitarbeitenden im Finanzamt verringert, und es sind keine Amtswege notwendig. Es geht einfach um eine schnelle und unbürokratische Abwicklung dieses Verfahrens.

Wenn man sich die Reden im Nationalrat angehört hat, kennt man die Kritik vor allem im Zusammenhang mit dem Umgang mit den Sozialversicherungsnummern. Eines gleich vorweg: Die Sozialversicherungsnummern werden nur vorübergehend bis zum Herbst verwendet, danach erfolgt eine schnellstmögliche Ausstattung mit verschlüsselten be­reichsspezifischen Personenkennzeichen, und diese besser verschlüsselten Daten wer­den dann auch verpflichtend zu verwenden sein.

Jetzt geht es aber darum, schnellstmöglich zu helfen, damit wir da keine wertvolle Zeit verlieren. Daher bitte ich auch im Bundesrat um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Bei­fall bei ÖVP und Grünen.)

20.09

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Sandra Gerdenitsch. Ich erteile ihr das Wort. – Bitte, Frau Bundesrätin.