27. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Kinder- und Jugendli­chen-Beschäftigungsgesetz 1987 geändert werden (1331 d.B. und 1404 d.B. sowie 10920/BR d.B.)

28. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird (2334/A und 1406 d.B. sowie 10921/BR d.B.)

29. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2022 betreffend ein Bundesgesetz über die Regelung der Beziehungen im Bereich der sozialen Sicherheit im Verhältnis zur Provinz Québec (1360 d.B. und 1407 d.B. sowie 10922/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 27 bis 29, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu den Tagesordnungspunkten 27 bis 28 ist Herr Bundesrat Bernhard Hirczy.

Berichterstatter zum Tagesordnungspunkt 29 ist Herr Bundesrat Andreas Lackner. – Ich bitte um die Berichte.