Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tages­ordnungspunkte 2, 5, 9 sowie 30 bis 33 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:

„Tagesordnungspunkt 2:

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men.

Tagesordnungspunkt 5:

Die Bundesräte Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen bringen einen Entschlie­ßungsantrag ein.

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men.

Der Entschließungsantrag wird abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 9:

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die ver­fassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.

Tagesordnungspunkte 30 bis 33:

Abstimmungen:

TO-Punkt 30: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men.

TO-Punkt 31: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men.

TO-Punkt 32: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men.

TO-Punkt 33: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtli­chen Protokolls? – Es ist dies nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 2, 5, 9 sowie 30 bis 33 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Einlauf und Zuweisungen

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt zwölf Anfragen, 3992/J-BR/2022 bis 4003/J-BR/2022, eingebracht wurden.

Eingelangt ist der Entschließungsantrag 328/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Marlies Stei­ner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzungsstrategie für die Anliegen und Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens für das Jahr 2022“, der dem Gesund­heitsausschuss zugewiesen wird.

Weiters eingelangt ist der Entschließungsantrag 329/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Mar­kus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sonderinvestitionspaket für das Österreichische Bundesheer und Anhebung des Regelbudgets ,Militärische Angelegen­heiten‘ auf 1 % des BIP“, der dem Landesverteidigungsausschuss zugewiesen wird.

Eingelangt ist außerdem der Entschließungsantrag 330/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Überarbeitung der Österreichi­schen Sicherheitsstrategie“, der dem Landesverteidigungsausschuss zugewiesen wird.

Ebenfalls eingelangt ist der Entschließungsantrag 331/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Andrea Michaela Schartel, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kostenlawine stop­pen – Entlastung für Österreich“, der dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsu­mentenschutz zugewiesen wird.

Eingelangt ist weiters der Entschließungsantrag 332/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Ko­rinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kreditvergabe an Pensionist:in­nen“, der dem Finanzausschuss zugewiesen wird.

Außerdem eingelangt ist der Entschließungsantrag 333/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Modell Hundecampus“, der dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wird.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 12. Mai 2022, 9 Uhr, in Aussicht ge­nommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Be­tracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Ein­spruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 10. Mai 2022, 14 Uhr, vorgesehen.

Ich wünsche allen einen guten Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.