11.26
Bundesrat Mag. Franz Ebner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir sind heute hier, um das COVID-19-Maßnahmengesetz bis Mitte des Jahres 2023 zu verlängern, mit einer weiteren Verlängerungsmöglichkeit bis Ende 2023, ganz einfach deshalb, weil die Coronapandemie leider noch nicht zu Ende ist.
Wir haben nun mehr als zwei Jahre Pandemie hinter uns – keine Frage, das ist schon ermüdend – und es ist so, dass die Infektionszahlen seit einigen Wochen Gott sei Dank wieder rückläufig sind und im Sommer stabil bleiben werden. Es kommt aber auch der Herbst, und wir müssen darauf vorbereitet sein. Das ist die Herausforderung, die wir jetzt haben, der wir uns jetzt stellen müssen. Mit der Verlängerung des COVID-19-Maßnahmengesetzes regeln wir die Rahmenbedingungen dafür.
Ja, keine Frage, vor allem auch Dank der Impfung und der dadurch vielen milden Verläufe in den vergangenen Wochen und Monaten hat Corona für viele den Schrecken etwas verloren. Eines dürfen wir aber nicht vergessen: Bei Covid-19 handelt es sich um eine Krankheit, die, gerade bei Menschen mit Vorerkrankungen, zu intensivmedizinischer Behandlung und sogar zum Tod führen kann und immer wieder führt. Keiner kann genau sagen, wie es in den nächsten Monaten weitergehen wird. Das Gesundheitsministerium hat erst am Freitag vier mögliche Szenarien vorgestellt. Kehrt eine bekannte Variante zurück, entsteht eine neue, erreichen wir einen endemischen Zustand? – Diese Fragen können wir heute nicht beantworten und daher auch nicht sagen, ob, wann, welche Maßnahmen notwendig sind.
Wenn man heute nach Südafrika blickt, so zeigt sich, dass dort die neuen Omikronvarianten BA.4 und BA.5 schon wieder eine neue Welle ausgelöst haben. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring.) Auch in Österreich wurden erste Fälle nachgewiesen, natürlich kann man auch da noch nicht sagen, wie gefährlich diese Varianten sind.
Deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, ist es so wichtig, dass wir auf alle Eventualitäten vorbereitet sind, und das sind wir mit der Verlängerung des COVID-19-Maßnahmengesetzes. Wir müssen jetzt den rechtlichen Rahmen schaffen, um flexibel auf unterschiedliche Szenarien, die im Herbst auf uns zukommen können, zu reagieren. Alles andere wäre leichtfertig und verantwortungslos. Wir tragen gegenüber den Österreicherinnen und Österreichern die Verantwortung, ihre Freiheit so wenig wie möglich einzuschränken, aber auch, die Gesundheit und das Leben besonders gefährdeter Gruppen nicht unnötig zu gefährden. Das ist unsere Verantwortung.
Diese Verlängerung – das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen – bedeutet nicht, dass dadurch automatisch Maßnahmen ergriffen werden. Es wird nur der rechtliche Rahmen dafür geschaffen, um reagieren zu können, wenn es nötig ist. Eine Nichtzustimmung bedeutet Sorglosigkeit und Verantwortungslosigkeit, daher ersuche ich um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
11.30
Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner. Ich erteile ihr das Wort.