12.13

Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren, die via Livestream zugeschal­tet sind! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem aber auch liebe Schülerinnen und Schüler – nehme ich an –, die auf der Galerie sitzen! Ich möchte vielleicht zu Beginn auf das replizieren, was Kollege Steiner gesagt hat. Er ist wohlwissend rausgegangen, Mut kann man sich natürlich nicht kaufen. Mittlerweile sind wir, glaube ich, nichts anderes von ihm gewohnt, daher erschüttert es kaum noch. Es gelingt ihm aber doch von Mal zu Mal immer wieder, noch eine Schublade tiefer zu greifen und dann mit irgendwelchen fiktiven E-Mails daherzukommen, von Leuten, die mich vielleicht weniger mögen. Er kennt das sicherlich aus seiner eigenen Erfahrung nur zu gut. Aber lassen wir einmal seine fiktiven Geschichten beiseite und kommen wir zu den Fakten, die sind nämlich gar nicht so unspannend.

Ich habe mir das Wahlergebnis von Zell am Ziller – das ist seine Gemeinde in Tirol, auf die er zu Recht sehr stolz ist – angeschaut. Von allen Bürgermeisterkandidaten und kan­didatinnen, die dort angetreten sind, war Kollege Steiner der einzige, der als Person weniger Stimmen bekommen hat als seine eigene Partei. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Das muss man sich einmal vorstellen. – So viel zur Beliebtheit des Herrn Kollegen Stei­ner. Das sind die Fakten. Die Geschichten, die er da so bringt, sind wohl eher in das Reich der Mythen zu verweisen.

Kommen wir aber zum eigentlichen Punkt dieser Tagesordnung: EU-Berufsanerken­nungsgesetz-Gesundheitsberufe 2022. Worum geht es? – Es ist eigentlich schon alles Wesentliche gesagt worden. Es geht im Wesentlichen um Änderungen in acht Berei­chen. Das betrifft das Ärztegesetz, das Apothekengesetz, das Apothekerkammergesetz, das Gehaltskassengesetz, das Hebammengesetz, das Tierärztegesetz, das Zahnärzte­gesetz und das Zahnärztekammergesetz. Das hört sich jetzt unheimlich kompliziert an, ist es im Wesentlichen aber nicht. Worum geht es? – In Wahrheit nur um die Herstellung einer EU-konformen Rechtslage betreffend Anerkennung von Berufsqualifikationen für Personen aus EU-Mitgliedstaaten, aus dem EWR-Raum und aus der Schweiz.

Da müsste man jetzt kurz einen Blick zurück in die Geschichte werfen, nämlich in das Jahr 2013. Seit damals gibt es diese EU-Richtlinie, und schon damals hat es divergieren­de Meinungen zwischen der Europäischen Kommission und Österreich gegeben. Das Ganze hat dann in einem Verfahren gemündet, bis 2021 der Europäische Gerichtshof letzten Endes die Rechtsansicht der Europäischen Kommission bestätigt hat. Deshalb sind wir heute hier, das zu beschließen, nämlich diese EU-Richtlinie zur partiellen Be­rufserlangung in Österreich in nationales Gesetz zu gießen.

Kollege Pröller hat die Stellungnahmen angesprochen. Ja, da hat man zu Recht da und dort Kritik geübt, aber – und ich habe heute noch einmal ein Packerl Stellungnahmen durchgelesen und ich glaube, da werden wir uns einig sein – im Großen und Ganzen ist dafür, dass Standesvertretungen, Gewerkschaften und Länder so in diesen Prozess ein­gebunden wurden, Lob geübt worden.

Etwas zurückhaltender wäre ich bei Behauptungen – das ist wieder ein bisschen Pa­nikmache –, dass sich die Bevölkerung nicht mehr auskennt, nicht weiß, was der Arzt oder die Hebamme tun darf. Das hat meine Kollegin Kittl schon schön angesprochen: Erstens liegt die Zukunft natürlich in der Teamarbeit. Und zweitens, und ich habe selber Gespräche mit Expertinnen und Experten geführt, gehen wir nicht davon aus, dass jetzt Massen an Kolleginnen und Kollegen aus den EU-Staaten, den EWR-Ländern oder der Schweiz zu uns kommen werden.

In diesem Sinne danke ich schon jetzt für die breite Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.17

Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Als Nächster ist Bundesrat David Egger zu Wort gemel­det. – Bitte.