Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Ta­gesordnungspunkte 1 und 4 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls.

„Tagesordnungspunkt 1:

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

Tagesordnungspunkt 4:

Die Bundesräte Dominik Reisinger, Kolleginnen und Kollegen bringen einen Entschlie­ßungsantrag ein.

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.

Der Entschließungsantrag wird abgelehnt.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtli­chen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 4 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als ge­nehmigt.

Einlauf und Zuweisungen

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt acht Anfragen, 4004/J-BR/2022 bis 4011J/-BR/2022, eingebracht wurden.

Eingelangt ist die Petition 48/PET-BR/2022 betreffend „Nein zur geplanten Schließung zweisprachiger Bezirksgerichte in Kärnten“, überreicht von Bundesrat Ingo Appé, die dem Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen zugewiesen wurde.

Weiters eingelangt sind der Entschließungsantrag 334/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Strafbarkeit des Versen­dens von ‚Dickpics‘“, der dem Justizausschuss zugewiesen wird,

der Entschließungsantrag 335/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutzschirm für Kinder und Jugendliche umset­zen“, der dem Ausschuss für Familie und Jugend zugewiesen wird,

der Entschließungsantrag 336/A(E)-BR/2022 dürfte ich noch einmal um Ruhe bitten, wir sind noch nicht fertig, ich möchte alle bitten, sich noch einmal hinzusetzen  der Bun­desräte Dominik Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuergerechtigkeit für arbeitende Österreicher*innen“, der dem Finanzausschuss zugewiesen wird, sowie

der Entschließungsantrag 337/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Andrea Kahofer, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Umsatzsteuer auf Lebensmittel aussetzen“, der dem Fi­nanzausschuss zugewiesen wird.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 2. Juni 2022, 9 Uhr, in Aussicht ge­nommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Be­tracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Ein­spruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 31. Mai 2022, 14 Uhr, vorgesehen.

Die Sitzung ist geschlossen.