Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 4 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls.
„Tagesordnungspunkt 1:
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Tagesordnungspunkt 4:
Die Bundesräte Dominik Reisinger, Kolleginnen und Kollegen bringen einen Entschließungsantrag ein.
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Der Entschließungsantrag wird abgelehnt.“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 4 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Einlauf und Zuweisungen
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt acht Anfragen, 4004/J-BR/2022 bis 4011J/-BR/2022, eingebracht wurden.
Eingelangt ist die Petition 48/PET-BR/2022 betreffend „Nein zur geplanten Schließung zweisprachiger Bezirksgerichte in Kärnten“, überreicht von Bundesrat Ingo Appé, die dem Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen zugewiesen wurde.
Weiters eingelangt sind der Entschließungsantrag 334/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Strafbarkeit des Versendens von ‚Dickpics‘“, der dem Justizausschuss zugewiesen wird,
der Entschließungsantrag 335/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutzschirm für Kinder und Jugendliche umsetzen“, der dem Ausschuss für Familie und Jugend zugewiesen wird,
der Entschließungsantrag 336/A(E)-BR/2022 – dürfte ich noch einmal um Ruhe bitten, wir sind noch nicht fertig, ich möchte alle bitten, sich noch einmal hinzusetzen – der Bundesräte Dominik Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuergerechtigkeit für arbeitende Österreicher*innen“, der dem Finanzausschuss zugewiesen wird, sowie
der Entschließungsantrag 337/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Andrea Kahofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsatzsteuer auf Lebensmittel aussetzen“, der dem Finanzausschuss zugewiesen wird.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 2. Juni 2022, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 31. Mai 2022, 14 Uhr, vorgesehen.
Die Sitzung ist geschlossen.