8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 18. Mai 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Kapital­marktgesetz 2019 geändert werden (1441 d.B. und 1459 d.B. sowie 10968/BR d.B.)

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 18. Mai 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2019/1238 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP-Vollzugsgesetz) er­­lassen wird und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das PRIIP-Vollzugs­gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Konsumentenschutz­gesetz geändert werden (1445 d.B. und 1460 d.B. sowie 10969/BR d.B.)

Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Als Berichterstatter zu den Punkten 8 und 9 ist mir Bundesrat Otto Auer genannt worden. – Ich bitte um die Berichte.