8. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 18. Mai 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Kapitalmarktgesetz 2019 geändert werden (1441 d.B. und 1459 d.B. sowie 10968/BR d.B.)
9. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 18. Mai 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2019/1238 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP-Vollzugsgesetz) erlassen wird und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das PRIIP-Vollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (1445 d.B. und 1460 d.B. sowie 10969/BR d.B.)
Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Als Berichterstatter zu den Punkten 8 und 9 ist mir Bundesrat Otto Auer genannt worden. – Ich bitte um die Berichte.