17.14

Bundesrätin Doris Hahn, MEd MA (SPÖ, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsi­dentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause via Livestream! Ja, der Himmel ist blau, die Welt ist schön und gut, aber ich glaube, so einfach ist es dann doch nicht; dazu komme ich gleich.

Wenn ich Sie heute schon sozusagen an der Hand habe, Herr Minister – ich weiß, es gehört nicht zum Tagesordnungspunkt, den wir heute besprechen, nämlich zum Studien­förderungsgesetz –, da das gerade aufgepoppt ist: Vielleicht können Sie uns ein bisschen erhellen, was die 11 Millionen Euro betrifft, die Sie, na ja, ich würde einmal sagen, relativ unnötig für das Testregime an den Schulen ausgegeben haben, da Sie auf die Kün­digung des Vertrags vergessen haben. Ich weiß es nicht. Vielleicht können Sie mich da ein bisschen erhellen und bei der Gelegenheit vielleicht auch gleich aufklären, wo denn die digitalen Endgeräte für die Schulen sind, denn wir haben immer noch keine. – So viel dazu. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Schuljahr 2021/22 ist zwar in wenigen Schultagen vorbei, aber vielleicht bekommen wir sie ja doch noch in diesem Schuljahr, vielleicht geschehen ja noch Zeichen und Wunder.

Zurück zum eigentlichen Tagesordnungspunkt: Wir haben es heute schon mehrfach gehört, wir befinden uns mitten in der größten Teuerungswelle seit den Siebzigerjahren. Wir haben das heute schon sehr ausführlich diskutiert und wir wissen, nahezu alles wird teurer, egal ob Lebensmittel, das Wohnen, Energie. Auch das Studieren wird immer kostspieliger und stellt so manche Studierende vor ganz immense finanzielle Heraus­forderungen. Daher ist es natürlich begrüßenswert, dass nun endlich – nach fünf Jahren ohne Anpassung – die Studienbeihilfe reformiert und angehoben wird. Die letzte Erhö­hung, das muss man natürlich immer im Kopf behalten, ist noch von der letzten rot-schwarzen Regierung, nämlich im Jahr 2017, umgesetzt worden.

Die Situation war aufgrund der Coronakrise für ganz besonders viele Studierende schwierig: Viele haben ihre Nebenjobs, zumeist in der Gastronomie, in der Krise verloren, wie wir wissen. Es war schwierig, sich die Wohnung zu finanzieren, das Leben zu finanzieren und vieles andere mehr. Es war also längst an der Zeit, da für Nach­besserungen zu sorgen. Allerdings muss man sagen, dass dies nur ein allererster Schritt sein kann, denn die Erhöhung deckt die gesamte Inflation der letzten Jahre – seit der letzten Erhöhung – und auch das, was jetzt noch auf uns zukommen wird, nicht einmal ansatzweise ab. Bis dato stellen wir seit 2017 immerhin eine tatsächliche Preissteige­rung von knapp 15 Prozent fest. Wenn die Beihilfesätze um durchschnittlich 10 Prozent steigen, dann bedeutet das eine reale Kürzung. Also da ist ein gewisses Delta von zumindest 5 Prozent gegeben. Zum anderen, ich habe es schon gesagt, wissen wir nicht, wie sich die Teuerung noch weiterentwickeln wird; ich weiß, wir haben alle keine Glaskugeln. Nichtsdestotrotz ist es schlicht und einfach unverständlich, dass man wieder einmal keine automatische Valorisierung vorsieht. Und im Ausschuss ist uns ja auch bestätigt worden, dass das ausschließlich eine politische Entscheidung war und keine wissenschaftliche oder wie auch immer.

Ich muss bei der türkis-grünen Bundesregierung leider auch immer wieder eine – das zieht sich in der gesamten Koalitionszeit bis dato immer wieder durch – mangelnde Dis­kursbereitschaft während des Gesetzgebungsprozesses feststellen. So würde ich das formulieren. Man hat auch in diesem Fall wieder, Kollege Pröller hat es schon ange­sprochen, auf eine ordentliche Begutachtung verzichtet. Ein bisschen mehr als eine Woche Begutachtungsfrist kann man aus meiner Sicht demokratiepolitisch durchaus hinterfragen. Dazu kommt, dass man ausgerechnet mit jenen, die es betrifft, nämlich mit den Studierenden selbst, mit der Studierendenvertretung, der ÖH, im Vorfeld keine Gespräche gesucht hat.

Wir werden unsere Zustimmung erteilen, weil es besser ist als nichts. Der große Wurf ist es aber freilich nicht. Ich könnte jetzt noch all die weiteren Kritikpunkte auch der Hoch­schülerInnenschaft zitieren und vorlesen, aber ich bin mir sicher, Sie kennen das alles sehr genau. Das sind durchaus einige Seiten an Kritik, die da vorgebracht werden, und durchaus auch vernichtende Kritik, muss man sagen. Ich kann nur hoffen, dass Sie die Kritik auch wirklich ernst nehmen und entsprechende Nachbesserungen auch möglichst rasch umsetzen und vornehmen werden, denn, und ich glaube, da sind wir uns hof­fentlich einig, Studieren muss in Österreich einfach leistbar sein und darf nicht nur einer kleinen Elite vorbehalten bleiben.

Lassen Sie mich aber noch einen Blick auf ein anderes Thema richten, das unter anderem die Fachhochschulen betrifft. Ich möchte in aller Kürze das Pflegestipendium ansprechen, das die Regierung nun angehen möchte. Ja, es ist auch gut und richtig, dass damit ein Anreiz für eine Ausbildung im Bereich der Pflege geschaffen werden soll. Wir wissen alle, der Personalmangel in diesem Bereich ist eminent. Das angestellte Personal ist aktuell psychisch und physisch extrem belastet, Hunderte Stellen können gar nicht nachbesetzt werden. Und ja, es droht uns, wenn wir nicht gegensteuern, ein wahrer Pflegenotstand. Insofern ist das Pflegestipendium von jetzt 1 400 Euro monatlich für vom AMS geförderte Pflegeausbildungen aus unserer Sicht sinnvoll und begrüßens­wert. Aber, und das ist das große Aber und der große Hahnenfuß an der Geschichte: Eine Ausbildung an einer Fachhochschule soll damit nicht gefördert werden. Das ist aus meiner Sicht eine Ungleichbehandlung.

Unverständlich ist noch dazu, dass diese Förderung überhaupt erst per 1. September 2023 einsetzen soll, damit geht uns ein gesamter Jahrgang verloren. Dabei brauchen wir jetzt ganz dringend neue, an diesen Bereich Interessierte für diesen so wichtigen Sozialbereich.

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Doris Hahn, MEd MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Start des Pflegestipendiums bereits mit 1. September 2022“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit und der Bundes­minister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden aufgefordert, das Pflegestipendium für vom AMS geförderte Ausbildung nicht erst – wie angekündigt – mit 1. September 2023 zu starten, sondern bereits ein Jahr früher, nämlich mit 1. Sep­tember 2022.“

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Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.20

Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Der von den Bundesräten Doris Hahn, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Start des Pflegestipendiums bereits mit 1. September 2022“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Ver­handlung.

Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. – Bitte.