14.22
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin, auch ich darf dir noch alles Gute zum Geburtstag wünschen! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor dem Fernsehapparat! Die vorliegende Novelle betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 und das ÖIAG-Gesetz 2000 geändert werden, ist das Ergebnis der jüngsten, mehrfachen Regierungsumbildungen. Sie soll einschneidende Veränderungen durch zahlreiche Kompetenzverschiebungen mit sich bringen.
Bei der Durchsicht erinnert man sich an die bekannte Methode des römischen Imperialismus zur Schwächung der Gegner (Bundesrat Bader – erheitert –: Nicht schon wieder!): Teile und herrsche! Unangenehme Vorhaben in unübersichtliche Bausteine zu zerlegen, das ist die Teile-und-herrsche-Strategie zum Erreichen von Zielen. Konkret sind die Zusammenlegung des Bundesministeriums für Arbeit und des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu einem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft sowie weitere einzelne Kompetenzverschiebungen vorgesehen. (Bundesrat Bader: In Wien hui, im Bund pfui!)
Im Gegensatz zu anderen Regierungsumbildungen ist diesmal eine Reihe von Bediensteten betroffen, was natürlich deren dienstrechtliche Situation erschwert und die Vertretung durch die von ihnen gewählten Personalvertretungen zum Teil verunmöglicht. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Zaggl-Kasztner.)
Künftig soll es kein eigenes Wirtschaftsressort mehr geben. Vielmehr wird ein Großteil der Agenden des Bundesministeriums für Wirtschaftsstandort und Digitalisierung in das Arbeitsministerium verschoben und dieses gleichzeitig in Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft umbenannt. Auch die derzeit noch im Landwirtschaftsministerium angesiedelten Tourismuskompetenzen wandern in dieses Ressort.
Nicht mit in das neue Arbeits- und Wirtschaftsministerium übersiedeln die Agenden für Digitalisierung. Sie sind künftig dem Finanzressort zugeordnet. Dieses ist damit für die Digitalisierungsstrategie der Regierung, den Bereich E-Government, das Rechtsinformationssystem des Bundes, das ressortübergreifende elektronische Bürgerinformationssystem sowie für das Bundesrechenzentrum zuständig.
Vom Landwirtschaftsministerium wandern Kompetenzen an das Finanzministerium ab, und zwar nicht nur jene für die Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens, sondern auch jene für das Bergwesen.
Die Eigentümerrechte des Bundes in der Hauptversammlung der Österreichischen Beteiligungs AG, Öbag, sollen künftig vom Arbeits- und Wirtschaftsminister ausgeübt werden, wenn es um Angelegenheiten von Unternehmen geht, die der Aufsicht des Finanzministeriums unterliegen.
Komplizierter geht es nicht mehr. Es geht aber doch noch weiter: Die Zivildienstagenden wechseln vom Landwirtschaftsministerium in das Bundeskanzleramt. Hingegen verbleiben die Zuständigkeiten für die Raumordnung und die finanzielle Abwicklung von EU-Regionalförderungen im Landwirtschaftsministerium, das in Hinkunft den schönen Namen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft tragen soll.
Die Übergangsregelungen in Bezug auf die Zuständigkeit der jeweiligen Personalvertretungsorgane in den von Kompetenzverschiebungen betroffenen Ministerien sind völlig unzureichend. Aus meiner Sicht als frühere langjährige Personalvertreterin darf nicht übersehen werden, dass bei derartigen Maßnahmen die für die Besorgung dieser Aufgaben bisher vorgesehenen Planstellen in den entsprechenden Planstellenbereich des übernehmenden Bundesministeriums übergehen. Die betroffenen Personen finden sich damit in die Personalhoheit des aufnehmenden Ressorts überführt. Dort müssen sie zwar ihre Berufserfahrung einbringen, finden aber neue Organisationsformen vor, die nicht immer mit der persönlichen Berufsplanung übereinstimmen. Es wird aber damit offensichtlich eine günstige Gelegenheit geschaffen, neue Vorgesetzte einzusetzen, die dem politischen Willen der Regierungsparteien entsprechen. (Bundesrat Preineder: Ist ja klar!)
Heute erfahren wir: Das Gesetz wird heute nicht beschlossen, es muss zuerst korrigiert werden! – Ich kann nur sagen: Arme Kolleginnen und Kollegen der betroffenen Ressorts! Sie dürfen weiter warten, mit wem sie jetzt tatsächlich verhandeln. Es heißt also: Bitte warten, bitte warten! (Bundesrat Steiner: Hoch drei! – Bundesrat Bader: Leider!)
Im Hinblick auf diese vielen aufgezählten Mängel sieht sich meine Fraktion gezwungen, diesem Gesetzeswerk die Zustimmung zu verweigern. Es ist eh uninteressant, weil es wird eh wieder alles vertagt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.29
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir begrüßen weitere, neu hereingekommene Schulklassen auf der Galerie. Herzlich willkommen bei uns im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr.in Andrea Eder-Gitschthaler. Ich erteile dieses.