19.03

Bundesrätin Mag. Dr. Doris Berger-Grabner (ÖVP, Niederösterreich): Werter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Vielleicht eingangs: Was mich wundert, ist, dass die SPÖ dieser Regierungsvorlage nicht zustim­men wird. Wenn wir uns erinnern: Die ehemalige Bildungsministerin und Bildungs­sprecherin Sonja Hammerschmid hat ja diesen Prozess befürwortet.

Vielleicht kommen wir jetzt auch gleich zur vorliegenden Novelle. Kollegin Hahn hat ja schon erläutert, worum es geht. Ich möchte es noch einmal kurz zusammenfassen. Es geht in erster Linie um die Überführung zahlreicher Schulversuche zu verschiedenen Lehr- und Lernformen, es geht vor allem auch um die schulautonomen Entscheidungen über die Führung der semestrierten oder ganzjährigen Oberstufe, und es geht um die Überführung der Novi und weitere Eckpunkte.

Was wollen wir? – Wir wollen die Autonomie in vielfältiger Weise vergrößern und vor allem die Eigenverantwortung, die Selbstständigkeit und die Selbstorganisation in den Schulen stärken. Durch diese Novellierung soll künftig mehr als nur ein alternativer Pflichtgegenstand gewählt werden können, und dadurch wird eine möglichst hohe Flexibilität für die Organisation des Unterrichts vor Ort auf gesetzlicher Ebene ermöglicht.

Die Schülerinnen und Schüler können daher in Zukunft noch besser ihre eigenen Kompetenzen vertiefen, ihren eigenen Interessen nachgehen, und so können Begabun­gen und Talente optimal gefördert werden. Um der Individualität der Schulen und der Schüler und Schülerinnen gerecht zu werden, wollen wir mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf schulautonome Entscheidungsmöglichkeiten ausweiten.

Es geht wie gesagt um die Eigenverantwortung der Schulen und die eigenen Ent­scheidungen der Schulen für eine bestimmte Art von Angebot. Das ist meiner Meinung nach wirklich ein großer Fortschritt für unser Schulsystem.

Ich bin seit vielen, vielen Jahren im Hochschulwesen tätig, und dort leben wir die Auto­nomie. Wir brauchen diese Autonomie auch, weil wir nur so unsere Aufgabe in der Bildungs- und Wissensvermittlung wahrnehmen können. Selbstverständlich haben auch wir Rahmenbedingungen: ein vorgegebenes Curriculum, einen Syllabus, der für alle meine Kollegen und Kolleginnen gleich ist. Es liegt aber tatsächlich an uns, was wir aus diesem Syllabus, aus diesem Curriculum machen, welche Qualität wir bieten wollen und welchen Fokus wir für unsere Studierenden legen wollen.

Worum geht es weiters? – Es geht des Weiteren um die Ausweitung des Förder­unter­richts. Ich halte das wirklich für sehr, sehr wichtig. In Zukunft kann der Förder­unterricht vorgesehen werden, wenn beispielsweise die Lehrkraft feststellt, dass ein Bedarf an Förderung vorliegt, oder auch, wenn der Schüler oder die Schülerin das selber ein­meldet. Das bedeutet auch, dass besonders begabte Schüler und Schülerinnen Förde­rungen beantragen können, weil wir wollen, dass diejenigen, die ganz aktiv noch weiter­gefördert werden wollen, diese Möglichkeit auch haben.

Meine geschätzten Kollegen und Kolleginnen, wir schaffen mit dieser Novelle des Schul­unterrichtsgesetzes und des Schulorganisationsgesetzes auch die Möglichkeit, Unter­richts­gegenstände autorisiert vorziehen zu können, zu wiederholen und auszutauschen. Wir stärken somit unsere Schulen und wir entwickeln gemeinsam die Bildung weiter.

Ich komme schon zum Schluss: Wir haben ein sehr, sehr intensives Schuljahr hinter uns, in dem wahnsinnig viel geleistet wurde. Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Päda­gogen und Pädagoginnen für ihr großes tägliches Engagement, aber auch bei allen Schülern und Schülerinnen und wünsche jetzt vor allem einmal einen erfolgreichen Ausklang des heurigen Schuljahres und dann auf alle Fälle erholsame Ferien. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der SPÖ.)

19.07

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser. – Bitte, Frau Bundesrätin.