1. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird (2419/A und 1565 d.B. sowie 11059/BR d.B.)
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden (2648/A und 1566 d.B. sowie 11060/BR d.B.)
Vizepräsident Bernhard Hirczy: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatter zu den Punkten 1 und 2 ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig. – Ich bitte um die Berichte.