17.13

Bundesrat Dr. Johannes Hübner (FPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister! Also über dieses Abgabenänderungsgesetz wird sich in erster Linie die Zunft der Steuerberater freuen, weil es wieder einen Wildwuchs von Ausnah­men, Absetzbeträgen und dergleichen gibt, die zwar in der Auswirkung gering sind, aber schwer zu verstehen und noch schwerer zu administrieren sind. (Bundesminister Brunner: Deswegen freut sich der ehemalige Staatssekretär Fuchs also so!) Alle, die mit der Wirtschaft zu tun haben, werden mir da zumindest verstohlen recht geben, auch wenn Sie auf der Regierungsbank sitzen. (Bundesrat Buchmann: Nein!) – Nein, na ja. Gut! (Heiterkeit des Redners.) Danke für die lächelnde Zeichengebung.

Aber das ist nicht mein erstes Thema, denn es geht hier ja nicht um eine Konferenz der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, sondern es geht um die Öster­reicher an sich. Wir werden diesem Paket die Zustimmung erteilen, weil es in Summe doch eine gewisse – wenn auch bescheidene – steuerliche Entlastung bedeutet, wenn auch verbunden mit einem Maximum an Bürokratie. Ich werde, damit die Kollegin von der SPÖ nicht so traurig schaut, ein paar Beispiele dafür bringen, wie skurril das ist.

Zum Beispiel ist es eine wichtige Entlastung, die Schutzmasken, die Corona­schutz­masken weiterhin von der Mehrwertsteuer zu befreien, und zwar gleich bis 30.6.2023. Das ist eine ganz wichtige Entlastungsmaßnahme. Es ist nicht wichtig, dass man ande­ren medizinischen Heilbedarf und Geräte, die teilweise nicht oder nur teilweise von den Sozialversicherungen bezahlt werden, von der Mehrwertsteuer entlastet. Nein, das Einzige, was mehrwertsteuerfrei sein muss, ist die FFP2-Maske, und zwar gleich bis 2023! Also solche Maßnahmen sind das. Alles andere ist je nach Art des Medizin­produkts, ob es ein Arzneimittel ist oder nicht, mit 10, 13 oder 20 Prozent Mehrwertsteuer versehen.

Interessant ist zum Beispiel auch die Befreiung des grenzüberschreitenden Bahntickets, das man für grenzüberschreitenden Verkehr kauft, hinsichtlich der im Inland zurück­gelegten Strecke. Wenn Sie jetzt also ein Bahnticket von Wien nach Salzburg kaufen, dann ist es kein grenzüberschreitendes Bahnticket, daher müssen Sie die Mehrwert­steuer zahlen. Wenn Sie aber das Ticket nach Bad Reichenhall kaufen, dann ist es grenzüberschreitend und dann ist der Bereich bis Salzburg, das heißt die Strecke, die Sie eigentlich fahren wollten, von der Mehrwertsteuer befreit. Also solche Regelungen finden wir, damit es einfach etwas zu tun gibt, damit die Legisten beschäftigt werden, damit man lesen kann, damit sich Steuerberater und Steuerexperten den Kopf zer­brechen.

Die Steuerbefreiung für die Einspeisung von Kleinfotovoltaikanlagen ist auch interes­sant. Wieso nur Fotovoltaikanlagen? Wieso wird die Einspeisung oder die Ablieferung von Biogas in Zeiten wie diesen nicht einkommensteuermäßig begünstigt? Oder warum wird die Einspeisung aus einem Privatwasserkraftwerk nicht begünstigt? Das weiß ich nicht, ja, das müssen Sie dann allen erklären. Aber die Fotovoltaikanlage bis 12 500 kW wird von der Einkommensteuer befreit, und wenn ich mehr produziere, habe ich einen anteiligen Freibetrag, damit es nicht zu einfach ist.

Dem Antrag des Kollegen Appé werden wir zustimmen, damit die Kollegin auch wieder ein bisschen freundlicher schaut, weil das natürlich richtig ist. (Bundesrat Schennach: Hört, hört!) Das ist natürlich vollkommen richtig, weil diese Dinge, die da, angefangen mit der Mehrwertsteuerbefreiung der FFP2-Maske, gemacht werden, nicht die Antwort auf die Teuerung sind. Die Antwort auf die Teuerung wird beharrlich nicht gegeben, obwohl wir genauso wie in der Coronageschichte, also zum vorletzten Punkt, zu dem ich gesprochen habe, genug Beispiele haben, dass es geht.

Ein Beispiel – das können Sie von der sozialdemokratischen Seite natürlich nicht so wirklich bringen, deswegen bringe es ich – ist die Republik Ungarn: Da gibt es ja all das, was die SPÖ fordert, seit Langem. Da gibt es die Abschöpfung außerordentlicher Gewinne aus der jetzigen Situation in mehr als 15 verschiedenen Unternehmens­be­reichen durch Sondersteuern. Da gibt es die Preisdeckelung bei Strom, aber vor allem auch bei Benzin. Der Preis ist zwar nicht erst jetzt, sondern schon seit letztem September mit 480 Forint gedeckelt, das sind umgerechnet 1,24 Euro. Das funktioniert, es gibt in Ungarn weiterhin Benzin und Diesel. Bei uns redet man davon, dass der Diesel ausgeht und die OMV nicht mehr liefern kann.

In Ungarn, davon habe ich mich selbst überzeugt, können sie problemlos tanken. Dass es die Ungarn nicht so gerne sehen, wenn die Leute aus einem Land, das nichts für die Bevölkerung macht, und in dem Diesel und Benzin 2,10 Euro, 2,20 Euro kosten, dann über die Grenze fahren, dort die Tankstellen leertanken und die Ungarn sich 20, 30 Minuten lang hinter der österreichischen Schlange anstellen müssen, bis sie tanken können, das ist ja auch verständlich. Die einzige Erregung aber, die es gibt, gibt es nicht über die eigene Untätigkeit, sondern darüber, dass Ungarn so gemeinschaftswidrig ist und den Österreichern das billige Tanken nicht erlaubt. Dass man den eigenen Bürgern billiges Tanken ermöglicht, indem man vergleichbare Maßnahmen setzt, das passiert alles nicht.

Ja, also ich glaube, das ist genug an Begründung, dem Antrag des Kollegen Appé zuzustimmen. Viel mehr gibt es meinerseits zu der ganzen Problematik nicht zu sagen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

17.19

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin MMag.a Elisabeth Kittl. – Bitte.