17.30

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie und zu Hause! Die Tagesordnungspunkte 16 und 17 werden unter einem debattiert, und ich darf vorwegschicken, dass sich die SPÖ-Fraktion in ihrem Abstim­mungsverhalten differenziert verhalten wird.

Bei Tagesordnungspunkt 16, der Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes, werden wir zustimmen, dagegen gibt es wirklich nichts einzuwenden. Inhaltlich geht es darum, dass Wertpapierfirmen und/oder Kreditinstitute für jedes Finanzprodukt, das sie ver­treiben, Nachhaltigkeitsfaktoren einbeziehen müssen. Das findet natürlich unsere Zu­stimmung und ist auch sinnvoll.

Unter Tagesordnungspunkt 17 werden das Investmentfondsgesetz, das Alternative In­vest­mentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert. Dabei geht es vor allem um die Auswirkungen von Nachhaltigkeitskriterien, die in die Risikomanagementgrundsätze aufzunehmen sind. Selbst innerhalb dieser Gesetzes­materien unterscheiden wir, was unsere Zustimmung findet und was nicht, und zwar vor allem deshalb, weil es die Regierung wieder einmal – leider, muss ich sagen – verabsäumt hat, all diese Gesetzesmaterien durch die Begutachtung beziehungsweise ausreichend lang durch die Begutachtung zu schicken.

Das ist nicht das erste Mal, daran kann man durchaus die Handschrift dieser Bun­desregierung erkennen. Aus meiner Sicht ist das auch nicht wirklich professionell. So wird es dann halt auch schwierig, Expertenmeinungen einzuholen und die Opposition einzubinden. Dieser Vorgang wäre ja dazu da, Schwachstellen zu erkennen oder auch Schwachstellen auszumerzen. Das Ergebnis dieses Alleinganges sind oft unausge­gorene und fehlerhafte Gesetze, denen wir leider so nicht zustimmen können, und meist muss dann auch im Nachhinein eine Korrektur erfolgen.

Was heißt das jetzt im Detail? – Das Investmentfondsgesetz war in Begutachtung. Da könnten wir durchaus mitgehen, wir begrüßen Teile dieser Novelle, vor allem wenn es um die Vereinheitlichung von Anlegerinformationen geht. Leider ist dieses Stärken der Anlegerechte beim Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz und beim Immobilien-Investmentfondsgesetz nicht gelungen. Wie schon gesagt, die waren auch nicht in Begutachtung, wen wundert es also? (Beifall bei der SPÖ.)

Da besteht unsere Kritik – ich darf das auch begründen – großteils darin, dass Anleger­informationen nicht ausreichend kundenfreundlich formuliert sind. Es werden Risiken nicht vollumfänglich beschrieben und es werden auch die Kosten unzureichend dar­gestellt. Statt einem kompletten Emissionsprospekt bekommen die Anlegerinnen und Anleger vor Vertragsabschluss nur verkürzte Factsheets. Das ist aus unserer Sicht zu wenig, damit werden Anlegerechte nicht ausreichend bedient. Deshalb können wir auch nicht unsere Zustimmung geben. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

17.34

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Mag. Franz Ebner. – Herr Bundesrat, ich erteile Ihnen das Wort.