Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Geschätzter Herr Präsident! Werter Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastro­phenfondsgesetz 1996 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden.

Die Feuerwehren sollen aus den Mitteln des Katastrophenfonds zur Finanzierung von Investitionen ab dem Jahr 2022 jährlich 20 Millionen Euro, die vor allem für den Ankauf von Einsatzfahrzeugen zu verwenden sind, erhalten. Mit diesen Investitionen soll die Ausstattung der Feuerwehren unterstützt und verbessert werden.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme zu Tagesordnungspunkt 19 und bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz zur Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen.

Um die unmittelbar coronabedingten Schäden für Wirtschaft und Gesellschaft abzu­federn, hat die Europäische Union die Aufbau- und Resilienzfazilität mit einem Volumen von insgesamt 672,5 Milliarden Euro an Darlehen und Zuschüssen zur Unterstützung von Reformen und Investitionen geschaffen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zum Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Danke, Herr Berichterstatter.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Steinmaurer. – Bitte, Herr Bundesrat.