18.16

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ja, diese zwei Gesetze, die heute hier be­schlossen werden, sind natürlich vor allem für die Länderkammer ganz entscheidend, zwei ganz wichtige Beschlüsse: zum einen der Zweckzuschuss an die Länder, die 500 Millionen Euro, zum anderen die zusätzlichen Mittel für die Feuerwehren aus dem Katastrophenfonds.

Vielleicht kurz zu den Feuerwehren, zu den zusätzlichen Mitteln: Das wurde heute eh schon ausreichend bewertet, das ist für die Bevölkerung insgesamt natürlich ganz wich­tig. Zuallererst geht es natürlich um die Brandbekämpfung, ja, aber es geht  wir haben das in den Redebeiträgen davor auch gehört  darüber hinaus schon auch um mehr: Es geht um die Bekämpfung von Naturkatastrophen insgesamt. Deswegen kann ich mich dem Dank, der von allen Fraktionen an die Feuerwehrmänner und -frauen gekommen ist, natürlich nur anschließen.

Wir leisten als Bund natürlich einen entsprechenden Beitrag, dass die Feuerwehren über die entsprechenden Mittel verfügen – das ist wichtig, das ist notwendig, keine Frage. Wir stellen den Ländern eben darum insgesamt 20 Millionen Euro für Investitionen zur Ver­fügung. Sie können sicher sein, dass diese Systematik, die angesprochen worden ist, und natürlich auch der Umgang mit der Teuerung, die man spürt, die auch die Feuer­wehren spüren, sehr wohl mit dem Feuerwehrverband abgesprochen worden ist. Wir haben ja deswegen auf die 20 Millionen Euro aufgestockt, denn ursprünglich wäre mit dem Feuerwehrverband weniger ausgemacht gewesen. Wir haben dann genau aus diesen Gründen aufgestockt und selbstverständlich auch die Systematik mit dem Feuer­wehrverband abgesprochen. Das macht natürlich nur dann Sinn.

Zur Unwetterkatastrophe in Kärnten: Ja, das ist wirklich dramatisch, was dort passiert ist. Kollege Ingo Appé, Sie haben es angesprochen, dass der Bundeskanzler schnell und unverzüglich vor Ort war. Es ist eine unfassbare Katastrophe, die dort passiert ist. Selbstverständlich werden wir dafür sorgen  Sie haben das Beispiel Niederösterreich und Steiermark angesprochen , dass diese Mittel unmittelbar fließen, dass es zu keinen Verzögerungen kommt. Der Katastrophenfonds und die gesetzlichen Bestimmungen rund um den Katastrophenfonds bieten eine vielfach bewährte Grundlage wie wir eben in Niederösterreich und der Steiermark auch gesehen haben , eine Grundlage, die die notwendige finanzielle Unterstützung für das Land Kärnten selbstverständlich zulassen wird. Sobald die Schadensmeldungen vorliegen, werden die Mittel selbstverständlich sofort, rasch und unbürokratisch fließen, wie das eben bei anderen Katastrophenfällen auch schon der Fall war.

Die zwei Gemeinden, die Sie angesprochen haben, haben – ja, das ist wirklich dra­matisch – keinen Zugang mehr, keine Straßen mehr. Das ist eine unfassbare Katastro­phe! Wir suchen nach rechtskonformen, nach unbürokratischen, auch über den Ka­tastrophenfonds hinausgehenden Lösungen, die wir dann, gemeinsam mit dem Land Kärnten natürlich, auf den Boden bringen werden.

Zum Zweckzuschuss insgesamt, zu den 500 Millionen Euro: Ja, das sind corona­be­dingte Unterstützungsmaßnahmen, die auf europäischer Ebene auch entsprechend gesehen werden. Für die Gelder, die da in Form von Darlehen, in Form von Zuschüssen zur Verfügung gestellt werden, ist der Empfänger eben der Bund, wir sind aber mit den Ländern übereingekommen, dass natürlich auch die Länder und dadurch in weiterer Folge auch die Gemeinden partizipieren sollen, und haben uns auf diese 500 Millionen Euro Zweckzuschuss geeinigt.

Die Länder und die Gemeinden haben dieselben Zweckbindungen, wie sie auch der Bund gegenüber den europäischen Mitteln hat, das ist auch selbstverständlich. Die Gemeinden können dann, das wurde schon gesagt, die Mittel entsprechend verwenden, sie kommen eben den Gemeinden zugute.

Dazu möchte ich schon ein paar Sätze sagen, weil es vorhin auch angesprochen worden ist: Wir sind seit dem Ausbruch der Krise, der Pandemie, in einer Situation, in der natürlich nicht nur die Menschen und die Betriebe unterstützt werden mussten, sondern selbstverständlich auch die Gemeinden. Wir haben das in einem großen Ausmaß, in einem sehr, sehr großen Ausmaß getan. Wir haben eine Vielzahl an Maßnahmen für die Gemeinden auf den Weg gebracht, milliardenschwere Hilfszahlungen gingen unmittelbar an die Gemeinden.

Herr Kollege, wir haben aber auf der anderen Seite, also neben den unmittelbaren Unterstützungen für die Gemeinden in Milliardenhöhe, natürlich auch indirekt unterstützt. Die Steuerausfälle aufgrund der Steuerreduktionen, die auf Bundesebene vorge­nom­men worden sind, hätten natürlich auch die Länder und die Gemeinden anteilig betroffen, und diese Steuerausfälle aufgrund der Steuerreform, aufgrund von Antiteuerungspaketen haben wir als Bund für die Länder und Gemeinden übernommen. Das war für uns auch eine Selbstverständlichkeit.

Insgesamt kann man also durchaus sagen, dass die Gemeinden aufgrund dieser Unter­stützungen sehr, sehr gut durch diese Krise gekommen sind. Dabei habe ich noch gar nicht über die 750 Millionen Euro für die Krankenhäuser auf Landesebene gesprochen, das kommt noch dazu. Die Einnahmen, beispielsweise aus den Ertragsanteilen, sind merklich gestiegen, deutlich gestiegen, viel höher, als man eigentlich erwarten durfte. Diese Vorauszahlungen, die wir als Bund geleistet haben, haben wir nicht zurück­verlangt, sondern den Gemeinden und den Ländern entsprechend auch als Krisenunter­stützung gelassen. Das ist wichtig.

Im Vorjahr konnten die Gemeinden die Stadt Wien hat natürlich eine andere Voraus­setzung, das ist klar insgesamt, österreichweit, sogar einen leichten Budgetüber­schuss darstellen  also das ist gut, das ist wichtig. Die Gemeinden brauchen eine solide Grundlage und können damit, wie Bund und Länder natürlich auch, auf soliden Finanzen aufbauen. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)

18.22