15.09

Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien): Herr Vizepräsident! Werte Frau Staatssekretärin! Ich mache es recht kurz: Es ist jetzt mehrfach an dieser Stelle behauptet worden, wir schaffen damit heute einen Anspruch, den es bislang nicht gibt. Rechtlich ist das falsch. Es gibt den Anwendungsvorrang des Europa­rechts – der gilt. Das heißt, selbst, wenn wir diesen Beschluss heute nicht fassen würden, wären vier Wochen Anspruch da. Mit diesem Gesetz machen wir das nicht. – Das sage ich nur, damit das auch wirklich klar ist, weil das jetzt mehrfach gesagt worden ist und wirklich einfach falsch ist, was gesagt wurde. (Bundesrätin Zwazl: Aber bis jetzt wurde es nicht - -!) Die Frage ist, warum man systemwidrig vier Wochen und nicht fünf und sechs Wochen macht, wie es dem österreichi­schen Urlaubsrecht immer entsprochen hat.

Insofern wirklich die Klarstellung: Selbst, wenn wir das heute hier nicht beschließen würden, gibt es diese vier Wochen, und das ist kein Anspruch, der hier kreiert wird. (Beifall bei der SPÖ.)

15.10

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Als Nächster gelangt Bundesrat Karl Bader zu Wort. – Bitte.