Berichterstatter Ing. Eduard Köck: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. November 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 9: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. November 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 10: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. November 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuer­gesetz 1994, das Versicherungssteuergesetz 1953 und das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Vizepräsident Günther Novak. – Bitte.