16.09

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Liebe Zuschaue­rinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen! Worum es bei dieser Geset­zesvorlage im Detail geht, haben meine beiden Vorredner bereits ausgeführt. Ich möchte Ihnen daher Wiederholungen ersparen und in meinen Ausführungen nur kurz auf die Vorteile eingehen.

Der Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren zur Gründung einer Gesellschaft oder zur Einrichtung einer Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat bringt für die österreichischen Unternehmen viele Vorteile. Durch die Digitalisie­rung der dazu notwendigen Schritte ersparen sich die Unternehmen nicht nur Zeit, sondern auch Kosten. So werden die Unternehmen durch diesen Geset­zesbeschluss in Zukunft von Gerichtsgebühren befreit. Das ist eine Entlas­tung von insgesamt rund 7,5 Millionen Euro.

In der EU-Richtlinie steht diesbezüglich unter anderem folgende Begründung, warum die Richtlinie auch so beschlossen wurde, nämlich um „die Gründung von Gesellschaften und die Eintragung von Zweigniederlassungen zu erleichtern und um die Kosten und den Zeit- und Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit diesen Verfahren insbesondere für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ zu reduzieren.

Das heißt, es geht insbesondere auch um die Entbürokratisierung, die vor allem den KMUs zugutekommen soll. Österreich ist ein Land der KMUs. Daher ist die gegenständliche Gesetzesvorlage besonders wichtig für unseren Wirtschafts­standort. Kleine und mittlere Unternehmen, KMUs, sind das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft. 99,6 Prozent aller Unternehmen sind KMUs. Diese rund 358 000 Unternehmen, die Arbeitgeber für mehr als zwei Millionen Personen sind, werden dieses Digitalisierungsgesetz sicher sehr begrüßen. Es geht nämlich nicht nur darum, dass sie Zeit- und Kostenersparnisse haben werden, wenn sie eine gesellschaftsrechtliche Eintragung zu machen haben, es geht auch darum, dass sie durch die Umsetzung dieser EU-Richtlinie umfassender und barrierefrei Informationen über Gesellschaften in der gesam­ten EU, auch im EWR-Raum, erhalten können.

Dies zählt zu den Voraussetzungen für das wirksame Funktionieren, die Modernisierung und die administrative Optimierung eines wettbewerbsfähigen Binnenmarktes, die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und auch Vertrauenswürdigkeit von Gesellschaften.

Auch den Single Digital Gateway möchte ich positiv hervorheben. Die vollständige Onlineabwicklung zur Gründung, Führung und Schließung eines Unternehmens stellt für Einzelunternehmen eine wesentliche Vereinfa­chung der administrativen Abläufe dar.

Abschließend möchte ich auch noch kurz etwas zum Thema „Wiener Zei­tung“ sagen, da Frau Kollegin Grossmann von der SPÖ diesen Entschließungs­antrag eingebracht hat. Ich verstehe nicht, warum Sie bei diesem Tages­ordnungspunkt Dinge vermischen, die nichts miteinander zu tun haben. (Bun­desrat Reisinger: Ansprechen dürfen wir das schon, oder?!) Der Experte aus dem Ministerium hat uns in unserer Ausschusssitzung explizit darauf hingewie­sen, dass die gegenständliche Gesetzesvorlage nichts an der Publikations­pflicht in der „Wiener Zeitung“ ändert und unser Kollege Marco Schreuder hat das vorhin ja auch schon ausgeführt.

Das Bundesgesetz über die „Wiener Zeitung“ befindet sich aktuell erst in Begutachtung. Das heißt, das ist kein Bestandteil dieser Gesetzesvorlage, über die wir heute bei diesem Tagesordnungspunkt abstimmen werden. Ich möch­te daher die Kolleginnen und Kollegen der SPÖ bitten, die ja sonst, wie wir ge­hört haben, diese Gesetzesvorlage unterstützen, dass auch sie jetzt dieser Gesetzesvorlage zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.13

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Danke, Frau Bundesrätin.

Als Nächster ist Herr Bundesrat Markus Leinfellner zu Wort gemeldet. – Bitte.