15.27

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich darf mit Tagesordnungspunkt 4 beginnen, mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Einrichtung eines Covid-19-Lagers und über die Verfü­gung über Bundesvermögen bei Abgabe aus diesem Lager.

Das Covid-19-Lager-Gesetz wird bis 30.6.2023 verlängert und die Kosten­tragung über den Covid-19-Krisenbewältigungsfonds wird auch für das Jahr 2023 festgelegt. Weiters wird die Gruppe der Bedarfsträger um wichtige Einrichtungen erweitert. Daher ist dies eine grundsätzlich sinnvolle Maßnahme und erhält von uns die Zustimmung.

Unter Tagesordnungspunkt 5 erfolgt eine Verlängerung einer Vielzahl von Covid-19-Regelungen bis 30.6.2023. Teilweise werden da Regelungen verlän­gert, die wir scharf kritisiert haben, wie zum Beispiel die Kosten für die Beratung über Covid-Medikamente oder die Tests bei den Allgemeinmedizinern. Außerdem sind diese ständigen Verlängerungen nicht mehr tragbar. Daher erfolgt hier unsererseits keine Zustimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Betreffend Tagesordnungspunkt 7, Änderung des Allgemeinen Sozialver­sicherungs­gesetzes: Damit soll die Möglichkeit der Nutzung des E-Rezeptes erweitert werden. Diese Erweiterung der Anwendung des E-Rezeptes ist für die Patien­tinnen und Patienten eine sehr sinnvolle Maßnahme und zum Vorteil derselben. Daher stimmen wir diesem Antrag ebenfalls zu. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich komme nun zum letzten noch offenen Punkt, zu Tagesordnungspunkt 6, der das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz betrifft: Die Verlängerung der Ausnahmebestimmungen zur Durchführung unterstützender Tätigkeiten bei der Basisversorgung auch ohne Absolvierung des entsprechenden Ausbildungs­moduls bis 30.6.2023 ist ebenfalls zu begrüßen, da diese Maßnahme aufgrund des akut herrschenden Personalmangels den derzeitigen Zustand nur ver­bessern kann; wir stimmen diesem daher zu.

Ich möchte aber im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes einen Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anerken­nung für die Leistung der Gesundheitsberufe durch Auszahlung eines beitrags- und steuerfreien Entgeltbonus zum Ausdruck bringen“

Die Regierung und Sie, Herr Bundesminister, haben am 12. Mai des heurigen Jahres die angeblich größte Pflegereform des vergangenen Jahrzehnts verkündet und 20 Maßnahmen angekündigt, die auch noch heuer hätten umgesetzt werden sollen. (Bundesrat Schennach: Nicht nur 800 Euro!) Wie so oft blieb es aber bei vielen dieser Maßnahmen nur bei Ankündigungen.

Bei der Präsentation der Pflegereform Mitte Mai stellten Sie, Herr Bundes­minister, einen durchschnittlichen Bonus in der Höhe eines Monatsgehalts in Aussicht, und es sollte sich um einen „spürbaren Nettoeffekt“ handeln – dies sagten Sie damals. Ich möchte aus diesem Anlass auch kurz einen Artikel vom 16.12.2022 aus der „Kleinen Zeitung“ zitieren, in dem festgestellt wird, dass schlussendlich von den 2 000 Euro nach Abzug aller Nebenkosten angeblich 1 200 Euro für das Pflegepersonal übrig blieben. (Bundesrat Schennach: Eine katholische Zeitung sagt immer die Wahrheit!)

In diesem Artikel wird eine Kabeg-Mitarbeiterin zitiert, die mit dem Dezember­gehalt diesen Bonus nun erhalten hat, und die Gutschrift ist leider noch weiter geschmolzen. (Bundesrat Schennach: Meistens nur 800!) Sie sagt: „‚Mir wurde richtig schlecht, als ich den Lohnzettel gesehen habe. Aus den versprochenen 2000 netto wurden 1600 Euro brutto und dadurch rückten meine Kollegen und ich in eine höhere Steuerklasse. Statt wie üblich rund 930 Euro wurden mir dieses Monat über 2000 Euro abgezogen. Von der Prämie sind 840 Euro geblie­ben‘, sagt Astrid Kastner, die als Diplomkrankenschwester im Klinikum Klagenfurt beschäftigt ist. Vollbeschäftigt. ‚Wer 50 Prozent angestellt ist, kommt nur auf 375 Euro Bonus. Bei den Vollbeschäftigten schwankt der Bonus zwischen 800 und 840 Euro‘, so Kastner, die die Zahlen mit ihrem Lohnzettel belegte.“ (Bundesrat Schennach: So schaut’s aus!)

Wie sich herausgestellt hat, war dieser Pflegebonus eigentlich nur eine Mogel­packung, und für diese Mogelpackung ist der Bund verantwortlich, der mehr versprochen hatte, als er schließlich einhielt. Das Land Kärnten hat für die Auszahlung der Prämie 18 Millionen Euro vorgestreckt. Im ersten Quartal 2023 soll dies vonseiten des Bundes refundiert werden. Auch die anderen Bundes­länder haben diese Vorgangsweise gewählt, damit die Kolleginnen und Kollegen in der Pflege nicht auf der Strecke bleiben.

Herr Bundesminister, wälzen Sie die Versäumnisse des Bundes und den Schwar­zen Peter bitte nicht auf die Länder ab! Reparieren Sie diesen Lapsus gemeinsam mit dem Herrn Bundesminister für Finanzen, unsere Unterstützung dafür können wir garantieren! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Regierung hat aber auch bei dieser Maßnahme wieder einmal nicht verstanden, dass die Versorgung der Menschen im Gesundheitssystem nur durch einen Behandlungsprozess, an dem alle Gesundheitsberufe und alle zuarbei­tenden Tätigkeiten beteiligt sind, erfolgen kann. Insbesondere bei den Gesund­heits­berufen zeigt die Praxis, dass eine Abgrenzung von Tätigkeiten nicht möglich ist und die Berufsgruppen eng zusammenarbeiten. Nur dadurch ist eine erfolgreiche Behandlung der Patienten gewährleistet. Eine Abgrenzung im Sinne des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes ist somit überhaupt nicht gerechtfertigt. (Vizepräsident Hirczy übernimmt den Vorsitz.)

Alle im Gesundheitssystem tätigen Berufsgruppen sind am Behandlungs- und Betreuungsprozess beteiligt, alle Berufsgruppen leiden unter Personalmangel, alle waren durch Corona von höchster Arbeitslast betroffen und sind es noch immer. (Bundesrat Schennach: Richtig!) Was ebenfalls bei allen Berufs­gruppen gleich vorkommt, ist, dass sich die Tätigkeitsbereiche überschneiden, wie zum Beispiel die Arbeit am und für den Menschen, die Kommunikations- und Beziehungsarbeit, der Erfolg für Patient:innen durch die Zusammenarbeit, die Verabreichung von Arzneimitteln und die Versorgung in Notfällen.

Anhand einiger Beispiele möchte ich dies noch eingehender erörtern: OP-Assistenz und OP-Pflege zeichnen für überschneidende Aufgaben verantwort­lich, wie etwa Lagerung oder Patientenidentifikation. Physiotherapie und Pflege haben die Mobilisation oder die Wiedererlangung von Beweglichkeit gemeinsam durchzuführen. Die Gemeinsamkeiten von Ergotherapie und Pflege finden sich in der Wiedererlangung und Förderung von Aktivitäten des täglichen Lebens wieder. Ebenso geht es bei der Diabetesberatung um gemeinsame Tätigkeiten von Diätologie und Pflege. Auch Hebammen üben pflegerische Tätigkeiten aus – und diese Liste könnte man noch lange fortsetzen.

Ebenso schmerzlich erscheint es, dass zahlreiche Gruppen, die seit Jahren im System Pflege ihr Bestes geben und dieses mit am Laufen halten, nicht im Entgeltbonus mitbedacht werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, den Entgelterhöhungszuschuss für das Pflegepersonal für das Jahr 2022 – so wie es für den Teuerungsbonus vorgesehen ist, steuer- und beitragsfrei zur Auszahlung zu bringen und den Bezieher*innenkreis auf alle Gesundheitsberufsgruppen zu erweitern, die für den Behandlungsprozess und die Aufrechterhaltung des Systems Pflege erforderlich sind.“

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Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.37

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Der von den Bundesräten Ingo Appé, Kollegin­nen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Anerkennung für die Leistung der Gesundheitsberufe durch Auszahlung eines beitrags- und steuerfreien Entgeltbonus zum Ausdruck bringen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Bitte, Frau Bundesrätin.