16.27
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren jetzt eigentlich zwei Gesetzesbeschlüsse, die auch ein bisschen aufzeigen, wie kleinteilig das österreichische Gesundheitswesen ist. Wie Sie sich alle erinnern, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir das Fachzahnarzt-Kieferorthopädie-Gesetz hier im Bundesrat schon vor der Sommerpause einstimmig beschlossen. Aufgrund der Nichtzustimmung von drei Bundesländern – Kollege Appé hat es gerade gesagt, es waren Wien, Kärnten und das Burgenland – konnte dieses beschlossene Gesetz nicht kundgemacht werden. Heute werden wir daher erneut den Fachzahnarzt für Kieferorthopädie auf den Weg bringen.
Warum erneut? – Wir erinnern uns: Zuerst hat man sich im Nationalrat mittels Entschließung einstimmig dazu verpflichtet, diese Art des Facharztes einzuführen. Dann wurde im Gesundheitsausschuss des Nationalrates einstimmig ein entsprechender Entwurf aus dem Gesundheitsministerium beschlossen. Dann wurde im Plenum des Nationalrates – wiederum einstimmig – ein entsprechender Beschluss gefasst. Dann haben wir hier im Bundesrat, es war am 29. Juni, den entsprechenden Beschluss nochmals einstimmig bestätigt.
Was ist danach passiert? – Drei Tage vor Ende der Einspruchsfrist der Bundesländer betreffend diese Gesetzesmaterie war es plötzlich so, dass drei Bundesländer wie schon erwähnt einen Einspruch angemeldet haben, zwei davon sogar ohne jegliche Begründung. Das ist der Grund, warum wir diesen Gesetzentwurf heute nochmals beschließen müssen.
Ich glaube, so ehrlich und so transparent sollten wir schon sein und sagen, warum wir das heute noch einmal machen. Dabei ist es gar nicht so sehr um das Inhaltliche gegangen, sondern es ist einzig und allein darum gegangen, dass ein Bundesland offensichtlich momentan eine Auseinandersetzung mit der Ärztekammer hat.
Aber gut, wir werden das heute hoffentlich wieder einstimmig beschließen, und ich gehe davon aus, dass dieses Mal alle Bundesländer mit an Bord sind und wir endlich in der Frage dieses Facharztes in Europa ankommen. In fast allen anderen europäischen Ländern gibt es diese Facharztausbildung nämlich schon, nur hier in Österreich gibt es sie bis dato nicht.
Der zweite Beschluss betrifft das Ärztegesetz. Ja, das ist richtig, das haben wir gestern auch im Ausschuss gehört, der entsprechende Abänderungsantrag ist nur etwas mehr als 24 Stunden vor der Sitzung des Gesundheitsausschusses des Nationalrates übermittelt worden. Der Abänderungsantrag hat tatsächlich fast 40 Seiten. Das sind 26 Seiten Erläuterungen und 14 Seiten Gesetzestext und Gesetzesmaterie. (Bundesrat Schennach: Ziemlich seriöse Vorgangsweise!)
Warum ist das Ganze – jetzt komme ich nämlich dazu, Herr Kollege Schennach – so umfangreich? – Weil diese Novellierung sehr kleinteilig und detailliert ist, und weil es darum geht, wie wir in Zukunft die Ausbildungsstätten und die Ausbildungsordnung in den einzelnen Bundesländern wieder möglichst einheitlich organisieren werden. Hätten wir das nicht so detailliert gemacht, dann wäre es passiert, dass eben ab 1. Jänner die Ausbildung im Extremfall in den neun Bundesländern in neunmal verschiedener Art und Weise umgesetzt worden wäre.
In der Sache ist dieses Gesetz genau das, was wir eigentlich alle miteinander haben wollen. (Beifall bei Bundesrät:innen von Grünen und ÖVP.) Wir setzen gemeinsame, einheitliche Standards für die österreichische Medizinerinnen- und Medizinerausbildung, wir setzen Qualitätsstandards, und wir schauen auch, dass die Kompetenzen für die Medizinerinnen und Mediziner dementsprechend klar, detailliert im Gesetz ihren Niederschlag finden. Daher ersuche ich um breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
16.31
Vizepräsident Bernhard Hirczy: Danke, Frau Bundesrätin.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser. – Frau Bundesrätin, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr.