16.54

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Mit den heute zu beschließenden Ände­rungen des Bundespflegegeldgesetzes und des Nachtschwer­arbeitsgesetzes werden wir weitere Punkte des Pflegereformpaketes umsetzen.

Wie schon gehört soll die sechste Urlaubswoche ab dem vollendeten 43. Lebens­jahr für Pflegekräfte unabhängig von der Dauer der Betriebszuge­hörigkeit eine zusätzliche Entlastung für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer darstellen. Anspruchsberechtigt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassis­tent:innen und Pflegeassistentinnen und -assistenten.

Wo sie arbeiten, ob im Krankenhaus, im Pflegeheim oder in der mobilen Betreuung, spielt dabei keine Rolle. Wie wir bereits gestern im Ausschuss gehört haben, ist diese sechste Urlaubswoche als Entlastungswoche zu verstehen, als Anreiz, durch mehr Freizeit länger im Pflegeberuf zu arbeiten, und dieser Schritt ist ein wirklich wichtiger in Bezug auf die Entlastung der Pflegekräfte.

Zu Kollegin Kahofer möchte ich noch sagen: Es gibt diesbezüglich genaue Regelungen, wie uns auch der Experte gestern im Gesundheitsausschuss gesagt hat, nämlich: Diese Entlastungswoche ist wie ein Sonderurlaub zu sehen und als Erstes in Abzug zu bringen. Sollte das nicht passieren, greifen dort Rege­lungen. (Zwischenruf der Bundesrätin Kahofer.) Es wird Verwaltungsstrafen für die Betriebe geben, die das nicht so machen. (Bundesrätin Hahn: Aber bei Personal­mangel hilft mir das nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Das ist ein weiteres zentrales Projekt der Bundesregierung, und es ist wichtig und gut, dass wir das heute beschließen. – Ich muss ein bissel schneller reden, weil die Dringliche dann anfängt. (Bundesrätin Schumann: Das geht sich schon noch aus! Nicht hetzen, geht sich alles aus!)

Ein weiteres zentrales Projekt der Bundesregierung ist der sogenannte Ange­hörigenbonus, und dieser trägt dem Umstand Rechnung – es wurde heute auch schon erwähnt –, dass circa 800 000 Menschen in Österreich sich tagtäglich um die Pflege und Betreuung ihrer Angehörigen und ihnen nahestehender Personen kümmern. Ja, es ist richtig, oftmals reduzieren sie dafür ihre eigene berufliche Tätigkeit oder müssen diese sogar ganz aufgeben. Dieser Bonus gebührt ab dem Jahr 2023 in der Höhe von 750 Euro und in der Folge dann jährlich in der Höhe von 1 500 Euro.

Die Vollziehung ist durch die PVA sichergestellt, sofern die gepflegte Person einen Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 4 hat. Auch in dieser Angelegenheit ist sicher noch nicht die allerbeste Lösung für die pflegenden Angehörigen gefunden worden, und es wird auch in Zukunft noch ein Nachschärfen brauchen.

Wirklich entscheidend ist aber, dass mit diesem Angehörigenbonus erstmals eine Entlohnung für bisher unentgeltliche Carearbeit, die zumeist von Frauen geleis­tet wird, geschaffen wird, denn ohne das Zutun der pflegenden Angehörigen würde sich die Krise im Pflegebereich leider nochmals verschärfen, und daher ist der heute zu beschließende Bonus ein wichtiger Schritt im System.

Und, Kollegin Kahofer, es ist keine Verhöhnung! (Bundesrätin Kahofer: Doch!) Auch ich kann mich ganz gut daran erinnern: Vor 20 Jahren habe ich die demenzkranke Großmutter meines Ex-Mannes versorgt, und damals hat es gar nichts gegeben, nämlich noch nicht einmal eine Versicherung (Zwischenrufe bei der SPÖ), und wir gehen endlich Schritte, die notwendig sind, um das System zu reformieren. Das passiert jetzt, und etwas zu kritisieren, das endlich passiert, halte ich nicht für sinnvoll! (Beifall bei den Grünen.)

Insofern setzen wir heute mit diesen Beschlüssen Schritte, die jetzt passieren und die wichtig sind, und gehen den Weg weiter. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.58

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. – Bitte, Frau Bundesrätin. Ich informiere darüber, dass es bereits 16.58 Uhr ist.