12.13
Bundesrat Mag. Franz Ebner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! „Nichts ist beständiger als der Wandel“ – ein Zitat von Charles Darwin, das unsere Zeit wahrscheinlich sehr, sehr treffend beschreibt. Wandel bedeutet ja nichts anderes als Veränderung. Gestaltete Veränderung, wie wir sie hier im Hohen Haus machen, muss immer den Anspruch haben, auch Verbesserung zu schaffen, und das ist auch mein ganz persönlicher Anspruch.
Mit dieser Reform des Wahlrechts schaffen wir mehrfach Verbesserungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Gesetz beschließen wir, denke ich, ein modernes, ein zeitgemäßes, den Lebensrealitäten angepasstes Wahlrecht. Wie sehen diese Verbesserungen nun aus?
Die erste Verbesserung betrifft die Briefwahl. Wir alle kennen die Situation bei Bundes- oder Europawahlen: Am Wahlabend gibt es zwar ein Ergebnis, aber viele Briefwahlstimmen – und die Briefwahlstimmen werden ja erfahrungsgemäß auch immer mehr – fehlen in diesem Ergebnis. Das ändert sich nun, denn die meisten Wahlkarten werden in Zukunft am Wahlsonntag in den jeweiligen Gemeinden ausgezählt.
Eine weitere Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wählerinnen und Wähler ist, dass sie in Zukunft beim Abholen der Wahlkarte auf der Gemeinde oder bei der Bezirkswahlbehörde sofort wählen können, sofort die Stimme abgeben können, nicht extra die Wahlkarte mit nach Hause nehmen und dann auf dem Postweg wieder zurücksenden müssen. Ich denke, das ist eine praxisnahe Verbesserung, die wir da in Zukunft haben. Zudem kann der Weg der Wahlkarte bis zum Einlangen in der jeweiligen Wahlbehörde elektronisch nachverfolgt werden. Dadurch kann sich auch jeder Wähler und jede Wählerin sicher sein, dass die Wahlkarte angekommen ist und dass die Stimme auch zählt.
Eine zweite wesentliche Verbesserung betrifft die Barrierefreiheit der Wahllokale. Ab Anfang 2028 müssen alle Wahllokale – derzeit sind das circa 75 Prozent – barrierefrei sein. Dies wird es künftig Menschen mit Behinderung, aber auch vielen älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern – ebenso wie die geplante bessere Lesbarkeit von Drucksorten – erleichtern, wählen zu gehen.
Eine dritte wesentliche Verbesserung betrifft die Beisitzertätigkeit. In ganz Österreich gibt es für die Beisitzertätigkeit zukünftig die gleiche Aufwandsentschädigung. Ich denke, vielen Menschen ist gar nicht bewusst, wie wichtig diese Aufgabe – die Beisitzertätigkeit – für einen korrekten Ablauf von Wahlen ist. Um dies auch in Zukunft gewährleisten zu können, ist es besonders wichtig, dass diese Aufgabe als öffentliches Ehrenamt bestehen bleibt und wertgeschätzt wird.
Da möchte ich an dieser Stelle auch allen Menschen, die immer wieder bereit sind, die Beisitzertätigkeit bei Wahlen, egal auf welcher Ebene, durchzuführen, Danke sagen, denn das ist demokratiepolitisch ganz besonders wichtig. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Grossmann.)
Eine vierte Verbesserung betrifft die Gemeinden. Ich sage dazu: Natürlich stellt die Schaffung barrierefreier Wahllokale viele Gemeinden auch vor Herausforderungen, aber für ein wirklich freies und gleiches Wahlrecht ist dies aus meiner Sicht einfach notwendig. Es wurde da auch ein Zeithorizont gewählt, der ausreichend Zeit für die Umsetzung zulässt.
Gleichzeitig gibt es aber auch wesentliche Erleichterungen für die Gemeinden. So wird die Entschädigung für die anfallenden Kosten der Gemeinden verdoppelt, zudem muss künftig bei Volksbegehren das Gemeindeamt an Samstagen, wie das bisher verpflichtend der Fall war, nicht mehr für die Eintragung geöffnet werden. Das ist vor allem auch ein Erfahrungswert, weil man gesehen hat, dass an diesen Tagen kaum Bürgerinnen und Bürger auf die Gemeindeämter, auf die Magistrate geströmt sind, um Volksbegehren zu unterstützen. Das bringt auch eine deutliche Entlastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Berufstätige haben weiterhin die Möglichkeit, ein Volksbegehren an einem Abend während der Woche, an dem auch geöffnet werden muss, zu unterstützen. Nebenbei wird natürlich auch die digitale Unterschrift, die digitale Signatur, mit der auch eine Unterstützung von Volksbegehren möglich ist, immer beliebter.
In Summe ist dies eine effiziente Anpassung der demokratiepolitischen Möglichkeiten, ohne diese – und das sage ich ausdrücklich dazu –einzuschränken. Das ist mir auch persönlich ganz, ganz wichtig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschließen heute ein Wahlrecht, das die Demokratie in unserem Land stärkt, das wir alle gemeinsam erarbeitet haben und das vor allem nicht nur den Anspruch hat, zu verändern, sondern das auch wirklich einige Verbesserungen bringt. Ich ersuche um breite Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrät:innen Kittl und Schreuder.)
12.20
Vizepräsidentin Andrea Kahofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Elisabeth Grossmann. Ich erteile dieses.