12.25

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Frau Vorsitzende! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Plenum und vor den Bildschirmen! Vorweg: Wir werden keinen Einspruch gegen diese Wahlrechtsänderung erheben – und ich bedanke mich auch bei meiner Vorrednerin von der SPÖ, die dieses Gesetz gelobt hat, weil ja dieses Gesetzespaket weitgehend dem entspricht, was wir in unserer Regierungszeit gemeinsam mit der ÖVP ausgearbeitet haben.

Für uns lag damals und liegt noch immer der Fokus auf der Briefwahl. Unser Standpunkt bei der Briefwahl war, dass eben die Grundsätze des Wahlrechts gefährdet sind, nämlich dass geheim und unbeeinflusst gewählt werden können muss, und genau das haben wir auch immer kritisiert und war uns ein Dorn im Auge. Genau diese Möglichkeiten einer Manipulation hat man nun mit diesen Maßnahmengesetzen etwas hintangehalten. Ganz verhindern oder ausschließen wird man das wahrscheinlich nie können.

Jetzt wird nachvollziehbarer, ob eine Wahlkarte, die man per Post schickt, überhaupt angekommen ist und auch berücksichtigt wurde. Ein wichtiger Punkt für uns ist, dass man künftig beim Abholen, am Gemeindeamt zum Beispiel, sofort seine Stimme abgeben kann. Zusätzlich wird es ab der nächsten Bundeswahl eine verpflichtende Samstagsentleerung aller Briefkästen durch die Post geben, was eben den Vorteil bietet, dass Briefwahlstimmen rechtzeitig an die entsprechenden Wahlbehörden weitergeleitet werden und damit auch am Wahltag mit ausgezählt und berücksichtigt werden. Somit haben wir das Ergebnis am Wahlabend schon viel genauer, und so große Verschiebungen, wie es sie in der Vergangenheit gegeben hat, werden dadurch hintangehalten.

All das sind Maßnahmen, die aus unserer Sicht die Briefwahl beziehungsweise das Wählen mit Wahlkarten besser und sicherer machen. Diese Dinge haben wir lange gefordert, und nun haben sie im Gesetz auch Berücksichtigung gefunden.

Positiv an der Reform sehen wir auch, dass es nun bis 2028 eine Übergangsfrist gibt, nach der alle Wahllokale barrierefrei sein müssen. Ich habe extra im Ausschuss nachgefragt, ob das garantiert so ist, da ich ja leider betreffend die Umsetzung der Barrierefreiheit aus der Vergangenheit ein gebranntes Kind bin. Ich weiß, da gab es immer wieder Fristen, zuerst 2015, die dann immer wieder hinausgeschoben wurden, und natürlich haben sich da alle Zeit gelassen. Der zuständige Abteilungsleiter in Wahlangelegenheiten aus dem BMI hat im Ausschuss versichert: Nein, diese Frist wird fix halten! Ich hoffe, dass es so ist. Das ist zumindest etwas sehr Positives.

In der Umsetzung ist uns auch wichtig, dass der Beisitz bei der Wahl ein Ehrenamt bleibt, dass er eben nicht von Externen durchgeführt wird, sondern dass nach wie vor die politischen Parteien die Möglichkeit haben, sich darum zu kümmern. Beisitzer, wie wir gehört haben, werden künftig eine einheitliche monetäre Mindestentschädigung für ihren Aufwand und für ihre Verantwortung bekommen. Und glauben Sie mir: Der Aufwand und die Verantwortung sind dementsprechend groß und es ist eigentlich das Mindeste, dass man dafür eine Entschädigung bekommt. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Ein Punkt, warum wir ursprünglich gegen diese Wahlrechtsänderung waren, war der ursprüngliche Plan, dass Briefwahlkarten, die zugeklebt sind, ungültig werden sollten. Das wurde inzwischen geändert. Für uns war da eben wichtig, dass das Wahlrecht Priorität hat und Stimmen nicht wegen eines Nichtigkeitsgrundes verloren gehen.

Wie gesagt, wir sind mit diesem Gesetz im Großen und Ganzen zufrieden, weil es dadurch eben insgesamt eine Verbesserung im Wahlrecht gibt.

Lassen Sie mich als Niederösterreicher auch noch persönlich hier in der Länderkammer etwas anmerken: So wie viele von uns, die in der Kommunalpolitik verankert sind, bin ich in den letzten 15 Jahren wirklich bei jeder Wahl in den verschiedenen Gremien als Beisitzer, als Wahlzeuge, als Vertrauensperson und so weiter dabei gewesen und habe dort meine Arbeit verrichtet. Es ist mir klar, dass ich ein bisschen gegen die Eigenständigkeit der Länder oder vielleicht auch ein bisschen gegen die Länderinteressen spreche, aber in den Sprengeln habe ich immer wieder, und zwar von allen Parteien, Kritik dahin gehend gehört, dass es bei jeder Wahl andere Spielregeln und andere Vorgaben gibt und es immer sehr kompliziert ist.

Auch da wäre eine Vereinheitlichung, und zwar in den Bereichen, in denen es eben möglich und sinnvoll ist, auch bei Landtags- und Gemeinderatswahlen, hin zu dieser Wahlrechtsänderung anzustreben, damit es eben nicht bei jeder Wahl immer wieder zu diesen großen Unterschieden und zu großen Unsicherheiten beim Wahlablauf und beim Auswerten der Stimmen kommt. (Bundesminister Karner: Ambitioniert!) – Ja, es stimmt, das Ziel ist ambitioniert, aber irgendwann einmal muss man beginnen, das anzusprechen.

Gerade in Niederösterreich haben wir ja ganz besondere Eigenheiten, wie zum Beispiel jene, dass eine Vorzugsstimme eine Parteistimme schlägt, oder dass es bei der Gemeinderatswahl bei uns in Niederösterreich sogenannte nicht amtliche Stimmzettel gibt. Da können DIN-A5-Zettel in weiß beigelegt werden, man schreibt den Namen darauf, und auch das zählt dann und schlägt die Parteistimme. Das ist beim Auszählen irrsinnig mühsam, denn man muss schauen, dass man gleich alles zusammentackert, und wenn man etwas vergisst, dann passiert es, dass man am Ende nicht 600, sondern 610 Stimmen hat und man nicht weiß, woher die zehn Stimmen kommen – all das hat es schon gegeben. (Bundesrat Preineder: Dann hast 150 Prozent! – Bundesrat Bader: Das machen wir schon genau!) – Na, ich war da selber dabei, Herr Kollege Bader, als das leider passiert ist. Da sind im Tacker die Klammern ausgegangen, und der Kollege hat geklammert und geklammert, und am Ende haben wir eben diese 610 statt der 600 Stimmen gehabt; und dann kann man raten, wo die hingehören – das ist sehr ungut. (Beifall bei der FPÖ.)

Was noch dazukommt: Wir wissen auch, dass oft Stimmen insofern erschwindelt werden, als dann mit folgendem Schmäh hausieren gegangen wird: Ja, wählen kannst eh die SPÖ, wählen kannst eh die FPÖ, aber mir als ÖVP-Bürgermeister gibst halt bitte die Vorzugsstimme! – Den Leuten ist dann oft gar nicht bewusst, dass diese Stimme dann automatisch zu einer Parteistimme für die ÖVP wird. (Die Bundesrätinnen Grimling, Hahn und Schumann: Das stimmt, ja!) Das, meine Damen und Herren, ist meiner Meinung nach nicht mehr zeitgemäß, das ist unfair und unehrlich. Deshalb gehört das einmal zumindest überdacht oder auch diskutiert. (Beifall bei der FPÖ.)

12.32

Vizepräsidentin Andrea Kahofer: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile dieses.