15.39

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Der gesellschaftliche Auftrag der Pflege ist es, einzelnen Menschen, Familien und ganzen Gruppen dabei zu helfen, ihr physisches, psychisches und soziales Potenzial zu bestimmen und zu verwirklichen, und zwar in dem für die Arbeit anspruchsvollen Kontext ihrer Lebens- und Arbeitsumwelt.“ – So die Definition von Pflege laut WHO, nur damit wir auch wissen, worüber wir hier genau sprechen.

Wir sind im ersten Jahr der größten Pflegereform. Frau Kollegin Kahofer, Sie sind da nicht ganz am Laufenden. Nachlesen beziehungsweise zuhören (Bundesrätin Kahofer: ... Beschäftigten sprechen!), und Sie werden genau wissen, worum es sich jetzt handelt! Es ist das erste Jahr der größten Pflegereform der letzten 30 Jahre. Stets hörte man von den damals verantwortlichen sozialdemokratischen Sozialministern und auch von der kurzzeitigen freiheitlichen Sozialministerin: Die Pflege braucht dringend eine Reform, es braucht Verbesserungen! (Bundesrätin Kahofer: Ja, genau!) Wir arbeiten daran! – Ja woran wurde denn gearbeitet? Worthülsen, die bei Sonntagsreden auf- und abgespielt wurden, Vertröstungen auf Kosten einer immer größer werdenden vulnerablen Gruppe!

Die Bundesregierung hat in ihrem umfangreichen Arbeitsprogramm den Bereich Pflege in den Fokus genommen. Man kann sagen, dass diese drei gesetzten Eckpfeiler als Meilensteine der Pflegereform bezeichnet werden können:

Erstens die Unterstützung der pflegenden Angehörigen: drei Monate Anspruch auf Pflegekarenz; der Stundenzuschlag für die Betreuung von Personen mit Demenz wurde von 25 auf 40 Euro erhöht.

Pflegeausbildung: Der Ausbildungsbeitrag in der Höhe von 600 Euro pro Monat für jene, die in der Erstausbildung sind, wurde eingeführt, um den Beruf attraktiv zu machen. In Summe macht das für den Bund 225 Millionen Euro aus. Das ist die höchste Summe, die direkt in die Pflegeausbildung investiert wird.

Dritter Punkt: Mit 1. Jänner dieses Jahres startete das Pflegestipendium in der Höhe von 1 400 Euro für jeden, für jede, der oder die in den Pflegeberuf umsteigen möchte.

Die Pflegelehre ist ebenfalls in Vorbereitung und wird als neue Ausbildungsschiene im Herbst starten.

Alle Pflegerinnen und Pfleger, die mit viel Herzblut tagtäglich ihrer nicht einfachen und verantwortungsvollen Arbeit nachgehen, bekommen zu den fünf Urlaubswochen, sofern sie älter als 43 Jahre sind, eine Entlastungswoche dazu.

Jetzt zum monetären Bereich: Es wird eine dauerhafte Gehaltserhöhung für Pflegerinnen und Pfleger geben. Das Entgelterhöhungszweckzuschussgerät - - (Heiterkeit bei der SPÖ.) Das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – ein sperriger Titel – ermöglicht den Zuschuss an die Länder, damit die Länder das Geld auch an die betroffenen Berufsgruppen weitergeben können. Wir reden von 570 Millionen Euro, die in die Gehälter fließen, 570 Millionen Euro, die den Ländern als Vorschuss für die Jahre 2022 und 2023 vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Das wird also vom Bund mitfinanziert, obwohl die Dienstverhältnisse ja im Aufgabenbereich der Länder liegen.

Wir, die Ländervertreter freuen uns darüber und bedanken uns sehr, sehr herzlich. Das ist gelebter Föderalismus – herzlichen Dank, Herr Bundesminister. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Schumann: Danke! Danke!)

Mit dieser Änderung des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes wird klargestellt, dass der Pflegebonus für unselbstständig tätiges Pflegepersonal, also auch für Leiharbeitskräfte, wirksam wird. Damit können die Länder auch an Leiharbeitskräfte ausbezahlte Entgelterhöhungen abrechnen und vom Bund bis 2 460 Euro pro Person, inklusive Dienstgeberbeiträge, refundiert bekommen. Erfreulich ist auch, dass es den gleichen Auszahlungsmodus in allen Bundesländern geben wird.

Das sind ganz klar Maßnahmen der Bundesregierung, um den Pflegeberuf sehr, sehr attraktiv zu gestalten und Personal zu bekommen, was sehr, sehr wichtig ist. Erfreulich ist wie gesagt, dass es die gleichen Auszahlungsmodalitäten geben wird. Das sind klare Maßnahmen von der Bundesregierung, um den Beruf attraktiver zu machen.

Pflegerinnen und Pfleger bekommen also in Zukunft mehr Geld, dauerhafte und pensionswirksame Gehaltserhöhungen statt Einmalzahlungen. Wie kann man da eigentlich dagegen sein? – Es gibt aber anscheinend doch immer wieder andere Sichtweisen.

Wir lassen uns diese weitreichende, zukunftsorientierte Pflegereform nicht madig machen und nicht schlechtreden, vor allem nicht von jenen, deren Verantwortungsträger bei dieser wichtigen Reform jahrzehntelang ihre Zeit anscheinend schlafend in der Pendeluhr verbracht haben.

Es wird noch weiterer Reformschritte bedürfen, aber der erste große Wurf ist gelungen. Danke an all jene, die konstruktiv, gesellschaftspolitisch denkend und auch parteiübergreifend zu diesem wichtigen Bereich der Pflege, die jeder von uns möglicherweise auch einmal in Anspruch wird nehmen müssen, etwas beigetragen haben. – Ein herzliches steirisches Glückauf. (Beifall bei der ÖVP.)

15.46

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. – Bitte, Herr Bundesrat.