7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (1928 d.B. und 1941 d.B. sowie 11190/BR d.B.)

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. – Ich bitte um die Berichterstattung.

Ich darf zwischenzeitlich den Herrn Bundesminister sehr herzlich begrüßen – willkommen! (Beifall bei der ÖVP.)