Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Herr Präsident! Werter Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Be­schluss des Nationalrates vom 29. März 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird.

Aus ökologischen Gründen soll ausdrücklich geregelt werden, dass auch für die Anschaffung und Herstellung von klimafreundlichen Heizungen wie Wär­mepumpen, Biomassekessel, Fernwärmetauscher, Fernwärmeübergabestationen und Mikronetze in Zusammenhang mit Gebäuden ein Investitionsfreibetrag zusteht.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

TOP 4: Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder für Wohn- und Heizkostenzuschüsse und das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz geändert werden.

Der Bund soll zusätzlich zum bereits vorgesehenen Zweckzuschuss für Wohn- und Heizkostenzuschüsse in Höhe von 450 Millionen Euro den Ländern weitere 225 Millionen Euro zur Abfederung gestiegener Wohnkosten zur Ver­fügung stellen. Damit können von den Ländern je nach Wohnsituation im jeweiligen Land adäquate Unterstützungen ausgestaltet werden.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank.

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Korinna Schumann. – Bitte, Frau Kollegin.