11.03
Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Vizepräsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen und Kolleginnen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Zu Punkt 3, dem Abänderungsantrag, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden soll, wird es von der freiheitlichen Bundesratsfraktion Zustimmung geben.
Es ist überfällig, diese gesetzliche Schieflage in Österreich, im österreichischen Förderdschungel zu beseitigen. Dass man in Zeiten der sehr hohen Energiekosten für die Entscheidung, eine Wärmepumpe in das neu errichtete Einfamilienhaus einzubauen, keine Unterstützung bekommt, versteht kein Österreicher. (Beifall bei der FPÖ.)
Es kann ja in Zeiten der extremen Teuerung nicht sein, dass wir über das Thema Wärmepumpe diskutieren und darüber entscheiden, ob die Wärmepumpe ein typischer Gebäudebestandteil ist oder nicht. Auch die steuerliche Beurteilung eines Heizsystems als Gebäudebestandteil – etwa für Zwecke der AfA – wird die Neuregelung nicht beeinflussen.
Endlich wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit in allen Bundesländern eine Bundesförderung für Wärmepumpen, Wärmetauscher, Wärmeübergabestationen beantragt werden kann. Es ist unsererseits nur zu hoffen, dass die Förderabwicklung besser als die Antragstellung für eine PV-Anlage geplant und organisiert wird.
Wir in Oberösterreich sind in der glücklichen Lage, dass seit mehreren Jahren in Wels, liebe Kollegin Platzer, die Energiesparmesse stattfindet. Da sind die verschiedensten Firmen und Aussteller vor Ort. Weiters ist die Landes- und Stadtpolitik quer durch alle Parteien bei der Messeeröffnung vertreten. Vonseiten der Bundesregierung wurde Frau Gewessler eingeladen, die jedoch eine Veranstaltung mit den Klimaklebern gegenüber der Energiesparmesse bevorzugte. (Bundesrat Steiner: Skandal!) Das nenne ich Wertschätzung gegenüber den Personen, die wirklich Umwelt- und Klimapolitik betreiben und beschleunigen und vorantreiben wollen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zu Punkt 4, der Änderung des Wohn- und Heizkostenzuschusses: Der Bund gewährt den Bundesländern im Jahr 2023 einen weiteren Zweckzuschuss von 225 Millionen Euro. Dieser Zuschuss wird im Juni 2023 an die Bundesländer überwiesen. Für das Jahr 2024 werden weitere 25 Millionen Euro bereitgestellt. Als Begründung, diese 225 Millionen Euro an die Länder zu überweisen, wird von der Bundesregierung die Verbesserung der Wohnsituation angeführt. Die bereits geltenden Bestimmungen sollen erhalten bleiben.
Ein weiterer Aspekt ist die Teuerungswelle, die auch durch die im Mai 2023 massiv steigenden Mietpreise sicher nicht abflachen wird. Für mich sind die vorgeschlagenen 25 Millionen Euro für 2024 nicht realistisch und nachvollziehbar. Aus diesem Grund scheint eine Mietpreisbremse, wie schon des Öfteren von uns verlangt, sinnvoll. (Beifall bei der FPÖ.)
Da ich als Vertreter des Oberösterreichischen Landtages im Bundesrat bin, werde ich kurz den Zugang Oberösterreichs darstellen. Die Teuerung ist weiter auf Rekordniveau und die steigenden Preise betreffen immer mehr Menschen. Wir können zwar die Gründe dafür nicht im Bundesland beheben, aber der beschlossene oberösterreichische Wohn- und Energiekostenbonus unterstützt und entlastet die Haushalte. Besonders wurde vonseiten des Familienreferenten Manfred Haimbuchner auf die Kinder und Alleinerziehenden geachtet.
Wir wollen in Zeiten steigender Preise den Menschen unter die Arme greifen. In Oberösterreich sind rund 45 Prozent der Haushalte antragsberechtigt. Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 400 Euro aus dem oberösterreichischen Wohn- und Energiekostenbonus. (Beifall bei der FPÖ.)
Speziell betroffen sind die unteren Einkommensschichten, und darum gibt es in Oberösterreich die Möglichkeit, eine Unterstützung von bis zu 800 Euro zu erhalten, damit das Halten des sozialen Netzes in Oberösterreich sichergestellt ist.
Eine eigene Hotline des Landes wurde eingerichtet, um zu informieren, und die Bürgerservicestellen in Gemeinden und Magistraten beantworten Fragen und sind behilflich. Um einen einwandfreien Ablauf zu gewährleisten, hat man in Oberösterreich die Beantragung des Wohn- und Energiekostenbonus beginnend mit 1. April bis 30. Juni vollständig online realisiert und somit der breiten Mittelschicht zugänglich gemacht.
Tagesordnungspunkt 4 wird meine Bundesratsfraktion nicht zustimmen, da die soziale Treffsicherheit nicht gegeben ist und wiederum mit der Gießkanne gefuhrwerkt wird. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
11.08
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Marco Schreuder. – Bitte, Herr Kollege.