12.13
Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Die vorliegende KFG-Novelle setzt mehrere Schwerpunkte und bringt eine Reihe von Verbesserungen mit sich. Wenn man Überschriften machen wollte, könnte man diese benennen mit: Verkehrssicherheit, Klima- und Umweltschutz und Fahrschulen.
Vielleicht gleich zu Beginn zum meistdiskutierten Thema, der Verkehrssicherheit: Da ist es erstaunlicherweise so, dass die gesellschaftliche Bereitschaft, einen hohen Blutzoll in Kauf zu nehmen, nach wie vor sehr hoch ist. Es gibt eigentlich keinen anderen Bereich, in dem das ohne Megaaufschrei und ohne Ruf nach scharfen Maßnahmen möglich wäre. Letztes Jahr starben 369 Menschen auf Österreichs Straßen, die Hälfte davon waren Pkw-Insass:innen, die andere Hälfte Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und so weiter. Über 40 000 Menschen wurden auch letztes Jahr wieder im Straßenverkehr verletzt. Laut Bericht des Innenministeriums ist die häufigste Unfallursache bei tödlichen Verkehrsunfällen Unachtsamkeit beziehungsweise Ablenkung. Das betrifft ein Viertel aller Fälle und kommt bei den Unfallursachen noch vor zu hoher Geschwindigkeit mit 23 Prozent.
Eine der Ablenkungen ist nun einmal das Telefonieren mit dem Handy respektive – noch gefährlicher – das Schreiben von Mitteilungen. Und man glaubt es kaum, aber bei fast einem Drittel der tödlichen Unfälle waren die Opfer nicht angeschnallt. Dass diese Delikte nicht selten sind, zeigt ein Blick in die Statistik: Allein letztes Jahr wurde 130 000-mal wegen Handytelefonierens gestraft und 88 000-mal wegen Missachtung der Gurtenpflicht.
Ich gehöre ganz bestimmt nicht zu den Straffetischisten (Bundesrat Steiner: Nein, nein!) – ganz sicher nicht –, man muss aber auch ein bisschen am Boden bleiben. Eine Anhebung des Strafmandats bei Missachtung der Gurtenpflicht von 35 auf 50 Euro ist durchaus moderat. Nach vielen Jahren das Strafausmaß beim Handytelefonieren von 50 auf 100 Euro anzuheben ist keine Eskalation, das muss man schon dazusagen. Im Übrigen ist es wirklich ganz leicht, nicht gestraft zu werden. Man wird etwa durch die Installation einer Freisprecheinrichtung, die man – ich habe extra noch im Internet nachgeschaut, ich wusste das ja nicht, weil ich kein Auto habe – um 30, 40 Euro bekommt, oder durch einfaches Anschnallen nicht gestraft. Beides sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
Was ich vonseiten der SPÖ nicht verstehe, ist, dass sie deswegen die ganze Novelle ablehnt. Das kann ich nicht nachvollziehen. Die Anpassung des Strafausmaßes war übrigens ein Wunsch der Länder, der Verkehrsreferent:innenkonferenz, die wohlgemerkt auch parteiübergreifend tagt.
Zum Thema Verkehrssicherheit lässt sich auch die Klärung, was ein Fahrrad ist und was kein Fahrrad mehr und dann also ein Motorfahrzeug ist, zählen. Da wird im Wesentlichen eine europäische Richtlinie umgesetzt. Das entscheidende Kriterium bei E-Bikes ist künftig die Dauerleistung und nicht mehr die Spitzenleistung. Natürlich kann man stärkere E-Bikes nach wie vor kaufen und fahren, nur sind sie eben anmeldepflichtig und dürfen nicht mehr auf Radwegen benützt werden. Das halte ich auch für eine durchaus wichtige Maßnahme, um auf den Radwegen die Geschwindigkeits- und Leistungsunterschiede nicht zu groß werden zu lassen, denn auch das ist eine gefährliche Sache.
Relativ umfangreich – das macht eigentlich den größten Teil in der Novelle aus – sind die Verbesserungen und Klärungen im Sinne der Qualitätssicherung für Fahrschulen beziehungsweise in der Fahrlehrer:innenausbildung. In Zukunft wird es eine raschere und vor allem auch praxisnähere Ausbildung geben, bis hin zu einem persönlichen Ausweis für Fahrerlehrer:innen, den es vorher noch nicht gegeben hat.
In die Kategorie Umwelt und Umweltschutz fällt zum Beispiel die Anpassung betreffend Chiptuning. Was heißt das? – Das ist das Manipulieren der Steuerungselektronik des Motors. Bei leistungsverändernden Eingriffen darf es jedenfalls zu keiner Zunahme der CO2-Emissionen kommen und auch nicht zu einem Mehr an Schadstoffemissionen. Und – neu aufgenommen – es sind auch unnötiger Energieverbrauch sowie unnötige Emissionen zu vermeiden, etwa – das kennen alle, die gelegentlich am Straßenrand stehen oder an einer befahrenen Straße wohnen müssen, vor allem die trifft es – durch unnötiges Beschleunigen zwischen Ampeln verbunden mit entsprechendem Lärm und der Belästigung der Anwohner:innen. Auch das kann in Zukunft grundsätzlich geahndet werden.
Natürlich ist auch eine Aufstockung der Exekutive wünschenswert, da gibt es überhaupt keinen Widerspruch. Es ist aber trotzdem gescheit, dass die Asfinag in Hinkunft Kontrollen von Sondertransporten – es geht da nicht um den üblichen Schwerverkehr, sondern um Sondertransporte – selber durchführen kann. Das soll die Exekutive entlasten. Es braucht gerade dafür sehr spezielles Equipment, eine teure Ausrüstung, die die Asfinag auch hat. Jetzt soll sie diese auch – um die Exekutiv zu entlasten – einsetzen können.
So ist das aus unserer Sicht zwar nicht spektakulär, es ist aber gelungen, innerhalb einer durchaus emotional diskutierten Gesetzesmaterie eine vernünftige, ausgewogene, nachvollziehbare und auch zeitgemäße Novelle zustande zu kriegen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
12.19
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Inzwischen im Bundesrat eingetroffen ist Herr Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch. – Herzlich willkommen im Bundesrat! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. – Bitte.