15.55

Bundesrat Dr. Johannes Hübner (FPÖ, Wien): Herr Vorsitzender! Liebe Kollegen! Also diesmal können wir zweimal Ja und einmal Nein sagen. Bei den ersten zwei dieser drei Tagesordnungspunkte geht es um den Beitritt von Senegal und Pakistan zum sogenannten Haager Beglaubigungsübereinkommen. Da beabsichtigt Österreich zu Recht, einen Einspruch zu erheben, und das ist auch entsprechend begründet: ganz klar, weil diese Länder aufgrund der Korruption, der nicht funktionierenden Verwaltung, der Käuflichkeit der Beamten, der Richter und so weiter nicht ausreichend glaubwürdig öffentliche Urkunden ausstellen können. Das ist auch in der Regierungsvorlage sehr schön begründet. Der Einspruch wirkt ja nicht generell gegen den Beitritt, sondern nur für Österreich, also im Verhältnis des Beitrittswerbers zu Österreich.

Bei den Philippinen haben wir ja ein bisschen ein Problem. Da geht es ja nicht um den Beitritt – dieser ist längst erfolgt –, sondern um die Rücknahme des österreichischen Einspruches gegen den Beitritt und damit die unmittelbare, unbeglaubigte Wirksamkeit philippinischer Urkunden in Österreich.

Damit haben wir ein Problem, und zwar erstens weil philippinische Urkunden für Österreich nicht unbedeutend sind. Ich verweise da nur auf die diversen Pflegschaftsverfahren, Kindschaftsverfahren und dergleichen aufgrund einer recht regen Einwanderungstätigkeit von Filipinos in Österreich, vor allem in den Achtziger- und Neunzigerjahren, und den daraus resultierenden Nachkommen.

Das Zweite ist: Die Rücknahme ist völlig unberechtigt, denn die Philippinen sind nicht weniger korrupt als die genannten Staaten. In der letzten Statistik von Transparency International liegt Senegal immerhin auf Platz 72, und die Philippinen liegen auf Platz 122, sofern ich mich richtig erinnere – also das ist schon ein Kunststück, in Korruption fast 40 Plätze hinter Senegal zu liegen!

Nur aus Gründen, die vielleicht außenpolitische oder übergeordnete europäische Interessen betreffen könnten, und nur mit dem Argument: Die haben ihr Urkundenwesen ja digitalisiert!, jetzt den Einspruch zurückzuziehen, ist unverantwortlich und für uns unvertretbar, denn die Digitalisierung des Urkundenwesens schützt bekanntlich nicht vor Korruption. Vor Korruption schützt nur der Beamte, der die digitalen Eingaben macht, verwaltet oder ausdruckt. Eine Verwaltung, auch eine digitale Verwaltung, die von Korruption zerfressen ist, bietet uns nicht mehr Sicherheit, nur weil die Dokumente aus der EDV kommen.

Die Behauptung, dass künstliche Intelligenz das Urkundenwesen auf den Philippinen übernommen hätte und die dort eingesetzte künstliche Intelligenz einen Unbestechlichkeitsfaktor im Algorithmus hat, hat nicht einmal das Ministerium in der Begründung aufgestellt. Daher bitte um Verständnis: Es ist nicht im Interesse Österreichs, diesen Einspruch zurückzuziehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

15.58

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich darf Frau Staatssekretärin Plakolm sehr herzlich bei uns begrüßen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich unterbreche nun die Verhandlungen zur Tagesordnung.