20.38

Bundesrat Markus Stotter, BA (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in herausfordernden Zeiten mit vielen Veränderungen. Wer hätte sich ge­dacht, dass wir einmal mit so hohen Energiekosten konfrontiert sein werden, oder geglaubt, dass es möglich ist, komplexe Prüfungen digital abzu­halten? – Aber eines nach dem anderen.

Zur Änderung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes: Grundsätzlich wurde die Förderung im Jahr 2022 zur Absicherung der Liquidität von Unternehmen mit hohem Energiebedarf beschlossen. Mit diesem Abänderungsantrag soll die datenschutzrechtliche Grundlage für die automati­sierte Abwicklung des Energiekostenzuschusses geschaffen werden.

Gerade EPUs und KMUs sind angesichts der steigenden Energiekosten belastet, wie auch die Antragszahlen bestätigen. Von den 11 000 Anträgen sind gerade einmal 500 von Großunternehmen. Aufgrund der hohen Anzahl kleiner Unternehmen erachte ich es als sinnvoll, auf eine automatisierte Abwick­lung zu setzen.

Natürlich, Frau Bundesrätin Gerdenitsch, kann man kritisch anmerken, dass es sich dabei um relativ hohe Summen handelt, aber was wäre die Alterna­tive? – Ein Wettbewerbsnachteil für Österreich? (Bundesrätin Gerdenitsch: Ein gescheites Gesamtpaket! – Bundesrätin Schumann: Nicht im Nachhinein aus­zahlen wäre die Alternative! Dass man nicht die Inflation hinauftreibt! – Bundesrätin Gerdenitsch: Lesen Sie unsere Zeitschrift, bitte!) Mit diesem Gesetz sichern wir unseren Wirtschaftsstandort.

Unsere Unternehmen werden seit drei Jahren von einer Krise nach der anderen getroffen, und ich glaube schon behaupten zu können, dass wir bisher sehr gut durch diese Krisen gekommen sind (Zwischenruf der Bundesrätin Gerdenitsch) und die Maßnahmen auch treffsicher sind und wirken. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrätin Schumann: Na ja! – Neuerlicher Zwischenruf der Bun­desrätin Gerdenitsch.)

Zur Novelle des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes: Ein Dauerrecht auf eine digitale Abhaltung von Fachprüfungen ist, finde gerade ich als jun­ger Mensch, sehr zu begrüßen. – Dazu möchte ich kurz etwas ausholen.

In meinem Heimatbezirk Lienz haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Vorreiter im Bereich der Digitalisierung zu werden, und als Grundstein dafür haben wir bereits flächendeckend ein LWL-Netzwerk, ein Glasfasernetzwerk, vollkom­men in öffentlicher Hand ausgebaut. Corona hat den Ausbau digitaler An­wendungen noch einmal befeuert und beschleunigt.

Auf dieser Grundlage ergeben sich neue Möglichkeiten: Ein Prüfer kann sich in Osttirol auch im hintersten Tal befinden – wir sind ja nicht gerade im Zentrum, sondern wir sind eher abgelegen (die Bundesräte Schreuder und Korn­häusl: Aber wunderschön!) – aber wunderschön, danke, Herr Kollege (Bei­fall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ) –, und trotzdem kann dieser Prüfer in Osttirol in besagtem hintersten Tal oder auf dem Berg auf ultraschnelles Internet zugreifen. Es macht keinen Unterschied, wo er sich auf­hält – Stichwort Multilokalität –, etwas, das für unsere ländliche Region ein wesentlicher Vorteil für die Zukunft ist.

Prüfungen können so praxisrelevanter gestaltet und an die Anforderungen des Alltags besser angepasst werden. Diese Möglichkeiten müssen wir auf allen Ebenen nutzbar machen, und das soll auch beispielgebend für andere Branchen sein. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

20.41

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Mi­chael Bernard zu Wort. – Bitte, Herr Kollege.