Berichterstatter Mag. Franz Ebner: Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2023 betreffend ein Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bun­des – WZEVI-Gesetz.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe ebenfalls den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Fö­deralismus über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Transpa­renz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums, das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz sowie das KommAustria-Gesetz geändert werden.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vor­lage mehrstimmig beziehungsweise einstimmig den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Präsident Günter Kovacs: Herzlichen Dank, Herr Bundesrat.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Fraktionsvorsitzende Frau Bundesrätin Korinna Schu­mann. – Bitte, Frau Bundesrätin.