14.52

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher und Zuhörer hier und zu Hause! Bisher war nicht klar geregelt, was mit einem parlamentarischen Mitarbeiter beziehungsweise einer Mitarbeiterin passiert, wenn ein Mitglied des Nationalrates während der Gesetzgebungsperiode ausscheidet beziehungs­weise stirbt.

Besonders problematisch wurde es dann, wenn bei parlamentarischen Mitarbei­ter:innen Kündigungen nicht rechtzeitig ausgesprochen wurden oder ein anderes Mitglied des Nationalrates die Mitarbeiterin beziehungsweise den Mit­arbeiter übernommen hat. Für die Kolleginnen und Kollegen konnte das sehr unangenehm sein.

Es konnte auch die Situation eintreten, dass das Gehalt für den Mitarbeiter oder die Mitarbeitern weiterhin vom Mitglied des Nationalrates zu bezahlen war, obwohl der Lohnrefundierungsanspruch gegenüber der Parlamentsdirektion be­reits erloschen war. Mit dieser Novelle wird nun klargestellt, dass im Falle des Ausscheidens eines Nationalratsabgeordneten das Dienstverhält­nis zwischen parlamentarischer Mitarbeiterin beziehungsweise parlamentari­schem Mitarbeiter und Nationalratsmitglied unter Einhaltung der Rege­lungen betreffend des Kündigungszeitpunktes und natürlich der Kündigungsfrist mit dem Tag des Ausscheidens beziehungsweise des Todes als gekündigt gilt.

Das hat einerseits zur Folge, dass die Mitarbeiter:innen während dieser Zeit ihr Entgelt weiter beziehen können und somit nicht von heute auf morgen ohne jede finanzielle Absicherung dastehen, und andererseits, dass auch der Refundierungsanspruch des Nationalratsmitgliedes gegenüber der Parla­mentsdirektion für diesen Zeitraum weiter besteht.

Es wird klargestellt, dass die Kündigungsbestimmungen – zum Beispiel für schwangere Frauen oder auch für begünstigte Behinderte – zur Anwendung kommen und dass auch für diesen Zeitraum der Kündigungsschutz bezie­hungsweise der Refundierungsanspruch besteht.

Dies gilt auch für den – leider nur einsamen – parlamentarischen Mitarbeiter der Fraktionsvorsitzenden im Bundesrat. (Bundesrätin Schumann: Wir haben auch nur einen!) Diesen wissen wir sehr zu schätzen, wenn wir aber noch zusätz­lich jemanden hätten, wäre das, glaube ich, auch nicht schlecht. – Danke für die fraktionsübergreifende Einigung. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Jede Fraktion! – Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Jeder hat nur einen! Wir wollen ja mehr! So war es gemeint!)

14.55

Präsident Günter Kovacs: Herzlichen Dank, Frau Bundesrätin.

Zu Wort gemeldet ist nun die Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokratie Korin­na Schumann. – Bitte, Frau Bundesrätin.