Berichterstatterin Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Mai 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdgasabgabegesetz, das Elektrizitätsabgabegesetz und das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom (3373/A sowie 11240/BR d.B.) geändert werden.

Angesichts der nach wie vor hohen Inflation in Österreich soll die Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe auf das in der Europäischen Union zulässige Mindestbesteuerungsniveau um ein halbes Jahr verlängert werden, und aufgrund der gesunkenen Großhandelspreise soll zusätzlich beim Energiekrisenbeitrag-Strom die Obergrenze für Markterlöse von 140 Euro auf 120 Euro abgesenkt werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dominik Reisinger. – Bitte, Herr Bundesrat.