22.08

Bundesrat Michael Wanner (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätztes Bundesratsgremium und vor allem die, die uns jetzt zu dieser fortgeschrittenen Stunde noch zuhören! Vereinfacht gesagt geht es um einen Gesetzentwurf, mit dem eine Meldestelle für Polizeigewalt errichtet werden soll – und wahrscheinlich auch wird.

Vorab möchte ich allerdings der Polizei, den Polizisten und den Polizistinnen, die die Hüter unseres Rechtsstaates sind, die Tag und Nacht voll im Einsatz sind, und das auch an Wochenenden, die in wirklich anstrengenden Einsätzen das Recht durchsetzen, in Diensten, die mühsam sind, die gefährlich sind und manchmal auch lebensgefährlich sind, im Namen der SPÖ, aber auch, denke ich, im Namen des Bundesrates ein herzliches Dankeschön aussprechen. Ihr macht einen tollen Job! (Allgemeiner Beifall. – Bundesrat Steiner: Trotz des Ministers!)

Gerade deswegen, weil die Aufgaben so mühsam sind, weil die Aufgaben anstrengend und gefährlich sind, gelten auch für alle Polizistinnen und Polizisten uneingeschränkt die Menschenrechte und gilt vorab auch die Unschuldsvermutung.

Leider gibt es Amtshandlungen, die von Gewalt getragen sind. Es gibt Amtshand­lungen, bei denen Zwangsgewalt angewendet werden muss. Bei Eigentums­delikten, bei Körperverletzungen, bei Tötungen, aber auch bei Sicherheitsbeglei­tungen im Rahmen von Demonstrationen kann es durchaus oft aus dem Ruder laufen. Ob Zwangsgewalt angewandt wird oder nicht, ob sie gerechtfertigt ist, ob sie überschießend ist, ist oft eine Perspektivenfrage. Auf welcher Seite steht man, wie beurteilt man das? Es darf aber bei dieser Betrachtung auf keinen Fall zu subjektiven Beurteilungen kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Bei circa 23 000 Anwendungen von Zwangsgewalt gab es im Jahr 2022 tat­sächlich 322 Beschwerden, und von diesen 322 Beschwerden ist es, soviel ich weiß, nur bei 1,5 Prozent – das sind in Summe nur 0,1 Prozent – tatsächlich zu einer, ich sage jetzt einmal, Verurteilung gekommen. Das ist ein ganz, ganz geringer Anteil. Es ist daher sehr wichtig, dass Beschwerden, egal ob vom Beschwerdeführer oder von der Polizei, ernst genommen werden. Beide, Beschwerdeführer und Polizei, verdienen es sich, dass diese Vorwürfe ernsthaft, vor allem objektiv und gerecht beurteilt werden.

Wir erkennen also den Sinn und Zweck dieser Beschwerdestelle durchaus an, wir haben aber ein Problem mit der Verortung dieser Beschwerdestelle, denn sie ist im Innenministerium, im BAK, angesiedelt und daher Ihnen, Herr Minister, auch weisungsgebunden. Bei den Untersuchungen in solchen Fällen darf aus unserer Sicht nie der geringste Zweifel auftreten, dass hier etwas falsch gemacht wird, und ein schales Gschmackerl darf da überhaupt nicht überbleiben, denn es ist eine ganz wichtige Institution, die da geschaffen wird. Deswegen sagen wir: Nicht im Innenministerium ansiedeln, sondern, Herr Minister, diese Beschwerde­stelle gehört entweder zum Rechnungshof oder zur Volksanwaltschaft. Das wäre wahre Unabhängigkeit ohne politischen Einfluss. Deswegen sagen wir Nein. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich nütze jetzt noch die Gelegenheit, Herr Minister: Sie werden diese Unge­rechtigkeit im Zusammenhang mit Polizisten, denen nachgesagt wird, dass sie Gewalt angewandt haben, sicherlich kennen. Es kommt dann meistens zu disziplinären Folgen, das heißt, sie werden entweder suspendiert oder ihnen werden Zulagen aberkannt, Überstunden dürfen nicht gemacht werden. Selbst wenn diese Polizisten reingewaschen sind, wenn diese Polizistinnen und Polizisten nichts angestellt haben, bekommen sie die Zahlungen für die Zeit, in der ihnen diese Repressalien im Zuge der Untersuchung auferlegt wurden, nicht ersetzt.

Das sollten Sie ändern, das sollten Sie - - (Zwischenbemerkung von Bundesminister Karner.) – Ja, ja, Sie können das schon. Das sollten Sie ändern, und Sie sollten schauen, dass Rechtssicherheit da ist. Das wäre fair den Polizist:innen gegenüber, denn wenn jemand nichts gemacht hat, kann er dafür auch nicht bestraft werden, auch nicht disziplinär. Aus dem Akt gehört es außerdem auch heraus, denn – falls Sie es nicht wissen – diese Anschuldigungen bleiben im Akt, und das ist unfair, unseriös und nicht in Ordnung. (Beifall bei der SPÖ.)

22.14

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Ernest Schwindsackl. – Bitte.